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Thomas Oppermann
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Frage von Anton B. •

Frage an Thomas Oppermann von Anton B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Oppermann,

vermutlich wissen Sie um das Engagement Ihrer SPD-Urväter in den Jahren 1960/1961 und 1988 gegen den "einen Karenztag" vor Beginn des Krankengeldes.

Wahrscheinlich ist Ihnen auch bekannt, dass das Bundessozialgericht daraus stillschweigend "beliebig viele Karenztage" machte, jeweils einen zu jeder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (BSG-Urteil vom 26.06.2007, B 1 KR 8/07 R, Randziffer 16, Zeilen 15 bis 17: https://www.jurion.de/urteile/bsg/2007-06-26/b-1-kr-8_07-r/). Damit ging die Plural-Auslegung der Singular-Regelung des § 46 SGB V einher.

Auf dieser Basis wurden per Zwangsbeiträgen erworbene Krankengeld-Ansprüche gnadenlos vernichtet (ständige „Recht“sprechung des BSG, z. B. mit Urteil vom 04.03.2014, B 1 KR 17/13 R: http://www.prinz.law/urteile/bundessozialgericht/BSG_Az_B-1-KR-17-13-R-2013-07-31.pdf).

In diesem Zusammenhang ist im Internet vielfach von der „BSG-Krankengeld-Falle“ die Rede. Sie wurde durch eine Gesetzesänderung (GKV-VSG) ab 23.07.2015 zwar leicht entschärft aber gleichzeitig in den Stand der „Gesetzlichen Krankengeld-Falle“ erhoben. Sie ist das Ergebnis einer GroKo-Absprache, die quasi zwangsläufig sowohl im Gesundheitsausschuss, im Parlament und im Bundesrat abgenickt wurde.

Am 12.02.2017 berichteten die WELT, der MDR und andere über die Folgen:
Patientenschützer warnen vor der „Krankengeldfalle“
Auch in der Printausgabe der WELT war ein ausführlicher Artikel
Nach Krankheit verarmt - Diese Falle beim Krankengeld kann den Ruin bedeuten
Und Sat1 brachte im Frühstücksfernsehen vom 23.02.2017 fünf Minuten: Ein Fehler - Leben ruiniert

Von der CDU ist dazu nichts zu erwarten; auch der CDU-Patientenbeauftragte Karl-Josef Laumann ist nicht zugewandt.

Nachdem die SPD derzeit dabei ist, mit Fehlern der Vergangenheit umzugehen, nun zur Frage an Sie:

Halten Sie die "Gesetzliche Krankengeld-Falle" für angemessen oder werden Sie während des Wahlkampfes zu einer Korrektur beitragen?

Mit freundlichen Grüßen
Anton Butz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Butz,

meine Fraktion hat vom Bundesministerium für Gesundheit die Auskunft bekommen, dass die von Ihnen genannte Gesetzesänderung das Problem gelöst hat. Dieser Auffassung schließt sich die SPD-Fraktion an.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann