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Thomas Oppermann
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Frage von Alex W. •

Frage an Thomas Oppermann von Alex W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Thomas,

ich lebe mit meinem Bruder zusammen, ich arbeite und er kümmert sich um den Haushalt. Inszest begehen wir nicht. Obwohl wir gegenseitig Pflichten füreinander übernehmen, erhalten wir kein Ehegattensplitting und mein Bruder wird bei meinem Tod z. B. keine Rentenansprüche bekommen. Wir können auch keine Ehe/eLP eingehen. Mit jedem anderen Mann könnte ich mich durch eine eLP rechtlich absichern.

Da du dich für die "Ehe für alle" einsetzt, habe ich folgende Fragen:

1. Welchen Zweck hat der Inzestparagraph bei gleichgeschlechtlichen, erwachsenen Geschwistern?
2. Hältst du den Inzestparagraphen für zwei erwachsene Brüder für geschwisternphob und menschenverachtend? Wenn ja, was unternimmst du dagegen?
3. Warum sollten zwei erwachsene Brüder keine eLP/Ehe eingehen können, besonders wenn sie gar keinen Inzest begehen, sondern nur bei gleichen Pflichten auch gleiche Rechte erhalten wollen?
4. Ist deine Eheforderung immer mit einer sexuellen Beziehung verbunden, sprich Ehevorteile nur gegen Sex? Wie kontrollierst du das?
5. Da wir muslimische Freunde haben und das Thema im Rahmen dieser Diskussion hochkam: Hältst du das Verbot, dass nicht mehr als zwei Menschen freiwillig die Ehe eingehen können, für diskriminierend und islamophob? In über 60 Staaten der Erde gibt es bereits die Mehrfachehe. Die Berliner Linkenpolitikerin Franziska Brychcy lebt mit zwei Männern in einer Wohnung, hat von einem drei und vom anderen ein Kind. Warum soll Franziska eigentlich aus deiner Sicht nicht die beiden Männer heiraten dürfen?
6. Was spricht aus deiner Sicht dagegen, dass drei sich liebende und füreinander sorgende Erwachsene nicht gemeinsam heiraten dürfen?
7. Du setzt dich für die "Ehe für alle" ein? Was genau verstehst du unter "alle"? Was konkret unternimmst du, um die oben genannten Eheverbote zu beseitigen?

Ich würde um eine konkrete Beantwortung meiner sieben Fragen bitten.

Vielen Dank
Alex Weber

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Antwort von
SPD

Lieber Axel Weber,

die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich schon lange für die Gleichstellung homosexueller Paare ein. Nach der Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2001 durch die rot-grüne Bundesregierung folgten weitere Gesetzesänderungen, z.B. mit dem sogenannten Lebenspartnerschaftsbereinigungsgesetz und der Sukzessivadoption, die wir in dieser Legislaturperiode beschlossen haben. Ende März hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare beschlossen, um eine völlige rechtliche Gleichstellung zu erreichen.

Von der Frage der Öffnung der Ehe ist die Frage der Eheverbote, die im Bürgerlichen Gesetzbuch normiert sind, zu unterscheiden. Es gibt danach drei abschließend geregelte Eheverbote: das Verbot der Doppelehe (§1306 BGB), das Verbot der Ehe zwischen nahen Verwandten (§1307 BGB) und das Verbot der Ehe zwischen rechtlich Verwandten nach einer Adoption (§1308 BGB).

Bei den geschilderten Fällen ist demnach eine Eheschließung der zusammenlebenden Menschen (Geschwister bzw. mehrere Erwachsene) nicht möglich. Für eine Änderung dieser Regelung sieht die SPD-Bundestagsfraktion keine Notwendigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann