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Thomas Oppermann
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Frage von Fred K. •

Frage an Thomas Oppermann von Fred K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

die SPD will das Thema "Steuergerechtigkeit" zum Wahlkampfthema machen, zusammen mit ihrer Partei fordern Sie eine Wiederabschaffung der Abgeltungssteuer („Ich finde es falsch, wenn Arbeitseinkommen höher besteuert werden als Einkommen aus Kapital und Vermögen“). In Ihrer Antwort auf eine Frage über Abgeordnetenwatch in 2014 sagten Sie selber aber:"Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Sie werden auf der Unternehmensebene mit knapp 30 Prozent besteuert (Körperschaftsteuer 15 Prozent, Gewerbesteuer rd. 14 Prozent)......Lohneinkommen und Gewinne werden somit steuerlich ungefähr gleich belastet."

Wie genau soll Ihrer Meinung nach eine gerechte Besteuerung aussehen, bei der sowohl die Interessen von Arbeitern gewahrt werden, aber auch der Tatsache Rechnung getragen wird, dass der Staat seit langer Zeit zur Eigenvorsorge aufruft und viele Bürger, insbesondere in Zeiten von Nullzinsen, in Aktien investiert haben?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steinhausen,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Steuergerechtigkeit.

Durch die Abschaffung der Abgeltungssteuer wollen wir private Kapitaleinkünfte wieder dem progressiven Einkommensteuertarif unterwerfen und sie damit steuerlich mit anderen Einkünften gleich behandeln. Dies ist ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit.

Bei der von uns angestrebten Reform müssen wir aber beachten, dass durch das Zusammenwirken verschiedener Steuern trotz des einheitlichen Abgeltungssteuersatzes verschiedene Arten der Kapitaleinkünfte im Ergebnis unterschiedlich besteuert werden.

Zinseinkünfte unterliegen nur der Abgeltungssteuer von 25 Prozent und dem Solidaritätszuschlag und werden somit geringer als Arbeitseinkommen besteuert. Dividenden unterliegen bei ihrer Ausschüttung beim Anteilseigner ebenfalls der Abgeltungssteuer und dem Solidaritätszuschlag. Die Unternehmensgewinne wurden aber bereits vor ihrer Ausschüttung als Dividende auf Unternehmensebene mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet. Bei einer gemeinsamen Betrachtung der Unternehmensebene und der Ebene des Anteilseigners werden Unternehmensgewinne somit gleich oder sogar höher als Arbeitseinkommen besteuert.

Die einfache Abschaffung der Abgeltungssteuer würde somit zu keiner angemessenen Besteuerung der verschiedenen Kapitaleinkünfte führen. Zinseinkommen werden wieder mit dem persönlichen Steuersatz und damit progressiv besteuert. Bei Dividenden würde die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz des Anteilseigners aufgrund der Vorbelastung der Gewinne auf Unternehmensebene aber zu einer übermäßigen Besteuerung führen.

Um eine vergleichbare Besteuerung von Unternehmensgewinnen mit Arbeitseinkommen zu erreichen, muss deshalb mit der Abschaffung der Abgeltungssteuer eine ermäßigte Besteuerung beim Anteilseigener eingeführt werden, bei dem nur ein Teil der Dividende berücksichtigt wird. Eine gerechte Besteuerung der verschiedenen Einkunftsarten erfordert somit differenzierte Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann