Frage an Thomas Oppermann von Lothar B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Die Parteien erhalten vom Staat zusätzlich bei Zahlungen von Mitgliederbeiträgen,
Mandatsabgaben und Spenden 0,45 € pro eingenommenen Euro. Der Bundestagspräsident legt entsprechend dem Parteiengesetz die Summe sogar fest. Der Unterschied zwischen Verein und Partei dürfte sehr klein, daher die Frage:
Warum erhalten z.B. Sportvereine nicht die gleiche Vergütung?
MfG
L.Brosda
Sehr geehrter Herr Brosda,
die konkurrierenden Parteien haben eine zentrale Funktion in unserer parlamentarischen Demokratie und bei den Wahlen. Deshalb haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes in Art. 21 GG das sogenannte Parteienprivileg festgeschrieben. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts erhalten sie damit den "Rang einer verfassungsrechtlichen Institution". Dies unterscheidet sie von den Vereinen, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben leisten.
Die Parteien brauchen zur Erfüllung ihres Auftrages in unserer parlamentarischen Demokratie erhebliche Finanzmittel. Sie müssen eine weit verzweigte Organisation von der Gemeinde bis zum Bund mit zahlreichen hauptamtlichen Mitarbeitern unterhalten, Veranstaltungen durchführen, Informations- und Werbematerial herstellen und verteilen sowie Wahlkämpfe bestreiten.
Die Einnahmen der Parteien setzen sich im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Steuermitteln zusammen. Mit den Mitgliedsbeiträgen können die Kosten, vor allem bei den kleineren Parteien mit verhältnismäßig wenigen Mitgliedern, nicht bestritten werden. Spenden sollen möglichst begrenzt bleiben, um eine Einflussnahme von Interessengruppen auf die Parteien zu verhindern. Deshalb ist eine zusätzliche Finanzierung mit Steuermitteln notwendig.
Die Parteienfinanzierung aus Steuermitteln wurde in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert und hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach beschäftigt.
Die aktuelle Regelung, die Sie zitieren, stammt aus dem, Jahr 2002: Jede Partei erhält pro Jahr für bis zu vier Millionen Wählerstimmen 0,85 Euro pro abgegebene Stimme, für jede weitere Stimme je 0,70 Euro. Die Höchstgrenze steuerlich absetzbarer Spenden wird auf 3300 Euro pro Person und Jahr festgesetzt. Unternehmen dürfen ihre Spenden nicht steuermindernd einsetzen. Für jeden Euro aus Beitrags- und Spendeneinnahmen erhalten die Parteien zusätzlich 0,38 Euro aus Steuermitteln. Insgesamt dürfen die staatlichen Zuwendungen an die Parteien seit 2002 die Summe von jährlich 133 Millionen Euro nicht überschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann