Frage an Thomas Oppermann von Ernst V.
Sehr geehrter Herr Oppermann,
der Bundestag hat im August 2015 dem dritten Hilfspaket für Griechenland zugestimmt.
unter der Prämisse dass sich der IWF an diesen Hilfen beteiligt. Von Seiten der Bundesregierung wurde immer wieder bekräftigt dies sei „unabdingbar. (20. August 2015 (Bundesregierung.de)
Wir haben November 2016, mehr als ein Drittel der Laufzeit ist verstrichen, eine Beteiligung die zum Oktober/November 2015 zugesagt war zeichnet sich nicht ab, ehr das Gegenteil. (siehe http://www.reuters.com/article/us-g20-imf-lagarde-idUSKCN11753I Business News | Thu Sep 1 2016).
Ich weiß dass die SPD im Gegensatz zur Union nicht auf das Mitwirken des IWF fixiert ist.
Trotzdem frage ich Sie als Fraktionsvorsitzenden der SPD und Jurist:
Wie sieht das rechtlich aus?
Muss der Bundestag nochmals eine Entscheidung treffen in der auf die Mitwirkung des IWF verzichtet wird?
Wenn ja, bis wann muss dies geschehen?
Kann die Bundesregierung bis 2018 auf Grundlage der jetzigen Beschlusslage bis zum Ende der Laufzeit des 3. Hilfspaketes so weiter verfahren wie bisher?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Vogtmann
Sehr geehrter Herr Vogtmann,
Sie weisen zurecht darauf hin, dass der Bundestag im August 2015 bei der Abstimmung zum Griechenland-Hilfspaket einen Beschluss mit folgende Passage getroffen hat: „Die Bundesregierung teilt die Bewertung der Eurogruppe, darunter die Einschätzung, dass das weitere Engagement des IWF für unabdingbar erachtet wird."
Deshalb ist es nun die Aufgabe des Finanzministers Wolfgang Schäuble, in der Eurogruppe eine Lösung zum Thema Schuldenerleichterungen zu finden, die dem Bundestagsbeschluss entsprechend eine IWF-Beteiligung ermöglicht, ohne die Programmgrundsätze und EU-Recht (kein nominaler Schuldenschnitt) zu verletzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann