Frage an Thomas Oppermann von Klaus - Dieter M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Oppermann,
Ich bewundere immer Ihre Eloquns im TV,
deshalb bin ich mir sicher, Sie können folgendes erklären:
Aus HNA:
http://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/fuldatal-ort83863/fuldatal-24-jaehriger-suchte-zwei-jahre-wohnung-6977474.html
Der Mann aus Eritrea ist 24 und bekommt hier Kindergeld.
Ich begreife das nicht.
Warum geht Ihre Mailadresse nicht?
thomas.oppermann@bundestag.de ,
die schickt der Mailor zurück.
Beste Grüße
K. Mengel
Sehr geehrter Herr Mengel,
die von Ihnen genannte Mailadresse funktioniert.
Den von Ihnen erwähnten HNA-Artikel kann ich aus der Ferne nicht kommentieren, da ich die näheren Details des beschriebenen Falles nicht kenne.
Auf der Seite des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration (BAMF) können Sie sich hier darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen Asylbewerber und Flüchtlinge Kindergeld beziehen können:
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/KinderFamilie/Kindergeld/kindergeld-node.html
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann