Frage an Thomas Oppermann von Andy K. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Oppermann,
warum war Fr. Merkels Entscheidung gegenüber Herrn Böhmermann falsch? Dabei interessieren mich ausschließlich die Gründe der Satire, denn andere liegen ja soweit auf der Hand. Sie selbst finden das Gedicht abstoßend, jedoch finden Fr. Merkels Entscheidung falsch. Und das würde ich gerne verstehen. Denn auch ich bin der Meinung, dass Satire nicht alles darf. Sie darf sehr sehr vieles, aber eben nicht alles. Sie darf Dinge direkt ansprechen und auch übertreiben, aber nicht maßlos verletzend überteiben und Straftaten unterstellen. In meinen Augen hat Herr Böhmermann unter dem Deckmantel der Satire Herrn Erdogan nur unnötig angegriffen und provoziert und keine Lösungsorientierte Satire in diesem Punkt betrieben, sondern lediglich Öl ins Feuer geschüttet, mit Erfolg wie man sieht. So viel ich weiß braucht alles irgendwie irgendwo eine Grenze.
Ich hoffe es war nicht zu viel :)
Auf ihre Antwort bin ich mehr als gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Kühn
Sehr geehrter Herr Kühn,
ich habe in einem Interview deutlich gemacht, dass ich das Schmähgedicht von Böhmermann inhaltlich abstoßend finde.
Ob das unter den Schutz der Satire fällt, ist eine Abwägungsfrage. Meinungs- und Kunstfreiheit sind höchste Schutzgüter der Verfassung. Es obliegt nicht einer Regierung, darüber zu befinden. Darüber zu entscheiden, ist die Aufgabe der Gerichte.
Hierzu brauchen wir § 103 StGB nicht, dafür reicht auch der allgemeine Beleidigungsparagraph § 185 StGB. Da Erdogan auch nach § 185 StGB Strafantrag gestellt hat, wird eine gerichtliche Prüfung ohnehin erfolgen.
Der ganze Fall Böhmermann zeigt mir, dass der aus der Kaiserzeit stammende Paragraf 103 StGB, bei dem es um die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter geht, nicht mehr in die Zeit passt. Er muss ersatzlos gestrichen werden. Diese antiquierte Vorschrift bringt unseren Staat in die völlig unmögliche Lage, Schiedsrichter zwischen Opfer und Täter einer Beleidigung zu spielen – das passt nicht zur Gewaltenteilung.
Ich freue mich, dass Angela Merkel meinen Vorschlag aufgegriffen und zugesagt hat, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetzgebungsverfahren zur Streichung von § 103 StGB eingeleitet werden soll.
Mein Interview zum Fall Böhmermann können Sie hier nachlesen: http://www.thomasoppermann.de/details.php?ID=1704
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann