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Thomas Oppermann
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Frage von Michael S. •

Frage an Thomas Oppermann von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

die Abstimmung über das CETA-Abkommen steht bevor. Dazu zwei Fragen:

Stimmt es, dass die EU-Kommission das fertig verhandelte CETA-Abkommen zurückhält, bis die Briten über den Verbleib in der EU abgestimmt haben?

Stimmt es, dass die EU-Kommission die Entscheidung der nationalen Parlamente über das CETA-Abkommen unterlaufen will?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Michael Sparn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sparn,

die EU-Kommission wird das CETA-Abkommen voraussichtlich noch vor der Sommerpause den Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat unterbreiten, wahrscheinlich im Juni. Ein konkretes Datum dafür steht noch nicht fest – zunächst müssen alle Übersetzungen in die Sprachen der Mitgliedsstaaten abgeschlossen werden. Ganz "zurückhalten", wie Sie vermuten, könnte die Kommission das Abkommen ohnehin nicht, da der Entwurf des Abkommens bereits fertiggestellt und - auch auf Druck aus Deutschland hin - öffentlich zugänglich auf der Website der Kommission zu finden ist. (http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/index_de.htm)

Die Frage, ob das Abkommen ein sogenanntes gemischtes Abkommen oder ein "EU-only"-Abkommen ist, entscheidet darüber, ob zusätzlich zu den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament auch die nationalen Parlamente zustimmen müssen. Mir ist dazu noch keine definitive Position der Kommission bekannt.

In jedem Fall liegt die Entscheidung über diese Frage am Ende nicht bei der Kommission, sondern beim Rat. Sollte die EU-Kommission vorschlagen, dass es sich um kein gemischtes Abkommen, sondern ein "EU-only"-Abkommen handelt, kann der Rat dies einstimmig überstimmen. Dies ist übrigens regelmäßig der Fall.

Ich persönlich halte CETA für ein gemischtes Abkommen und gehe davon aus, dass CETA letztlich auch so eingestuft werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann