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Thomas Oppermann
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Frage von Brigitte B. •

Frage an Thomas Oppermann von Brigitte B. bezüglich Umwelt

sehr geehrter herr oppermann,

dem antrag der grünen fraktion gegen eine neuzulassung von glyphosat und einer vertagung der abstimmung in der eu-kommission bis alle wissenschaftlichen ergebnisse vorliegen, haben sie nicht zugestimmt.
was hat sie bewogen, trotz der einstufung "wahrscheinlich krebserregend" durch die who, diesen antrag abzulehnen?

mit freundlichen grüssen
brigitte bergholz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bergholz,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Glyphosat.

Zuerst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es bei der von Ihnen erwähnten Abstimmung im Bundestag nicht darum ging, der Wiederzulassung von Glyphosat zuzustimmen, sondern es wurde lediglich der aktuelle Stand des europäischen Zulassungsverfahrens von Glyphosat diskutiert. Dieses Verfahren sieht vor, dass zuerst die EU-Mitgliedsstaaten entscheiden, ob es zu einer erneuten Zulassung kommen wird. Sollten diese zu keiner Einigung kommen, könnte auch die EU-Kommission im Alleingang die Zulassung verlängern. Momentan stehen Staaten wie Frankreich, Italien und Niederlande einer Verlängerung der Zulassung skeptisch gegenüber. Auch die Bundesregierung, nicht der Bundestag, muss sich für oder gegen die erneute Zulassung positionieren. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Wiederzulassung wegen seiner Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sehr kritisch.

Seit langem warnen einige Ärzte, Wissenschaftler, Umwelt- und Verbraucherverbände vor den gesundheitlichen und ökologischen Folgen des übermäßigen Glyphosateinsatzes. Die International Agency for Research on Cancer (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), hat den Wirkstoff, wie Sie zurecht schreiben, als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit werden diese Bedenken hingegen nicht geteilt. Deshalb überprüft die WHO nun intern, ob sie das Ergebnis der IARC aufrechterhält.

Die widersprüchlichen wissenschaftlichen Beurteilungen haben in der Gesellschaft zu einer großen Besorgnis geführt. Als Sozialdemokraten nehmen wir diese Sorgen sehr ernst. Wir meinen, dass der häufige Einsatz dieses Pflanzenschutzmittels verringert werden sollte. Deshalb treten wir für ein Verbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln im kommunalen Bereich und in Haus- und Kleingärten ein. Wir wollen nicht, dass auf Spielplätzen und in öffentlichen Gärten Glyphosat weiter eingesetzt werden darf. Einige große Baumarktketten haben bereits gehandelt und Unkrautvernichtungsmittel, die Glyphosat enthalten, aus ihrem Sortiment genommen. Auch in deren Interesse kann es nur gut sein, wenn wir zügig eine Regelung schaffen, die für den gesamten Handel gilt.

Auch die Landwirtschaft muss ihren in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Glyphosat-Einsatz verringern. In vielen Fällen ist die Anwendung nicht zwingend notwendig. Wo möglich, sollte der Wirkstoff durch mechanischen Arbeitsgänge mit geeigneten Geräten ersetzt werden. Um die Anwendung auf ein Mindestmaß zu reduzieren und gemeinsam mit der Landwirtschaft einen Ausstiegsplan entwickeln zu können, müssen wir die Forschung für sichere Alternativen stärken und Lösungen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft finden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat übrigens ein Positionspapier zum Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat verabschiedet. Hier der Link dazu: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/spd-fordert-glyphosat-verbot-f%C3%BCr-private-und-kommunale-anwendung

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann