Frage an Thomas Oppermann von Albert W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
Sie haben sich öffentlich dahingehend geäußert, dass Sie mit dem "Kompromiss", den Familiennachzug einzuschränken, nicht einverstanden sind. Gleichzeitig aber betonen Sie, dass mit der CDU/CSU kein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre.
Was hat die SPD und Sie als Fraktionsvorsitzender denn bewogen, diesem "Kompromiss" zu zustimmen? Ist es möglich das verständlich zu machen und auf einfache Art und Weise, ehrlich zu sagen, dass es der SPD-Spitze um die reine Machterhaltung ging.
Oder rückt die SPD unter dem Druck der CSU und AfD selbst immer weiter nach rechts, ebenfalls mit dem Ziel, unbedingt an der Macht zu bleiben?
Und wie peinlich ist es Ihnen, dann immer wieder zu betonen, es war nicht mehr zu erreichen, wenn die SPD mal wieder eingeknickt und sozialdemokratische Prinzipien aufgegeben hat?
Sind Sie in der Lage, auf diese Fragen klare Antworten zu geben?
Albert Wagner
ehemaliges SPD-Mitglied
Sehr geehrter Herr Wagner,
wir haben uns in der Koalition zum Familiennachzug auf folgenden Regelung geeinigt:
Der Familiennachzug wird ab Inkrafttreten des Asylpakets II für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Diese Regelung gilt jedoch nur für subsidiär Schutzberechtigte. Subsidiär schutzberechtigt ist nicht gleichzusetzen mit „Bürgerkriegsflüchtling“. Das ist nämlich kein juristischer Begriff. Bürgerkriegskonstellationen sind stets unterschiedlich zu beurteilende Sachverhalte, die mal unter subsidiären Schutz, mal unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen können.
Entscheidend ist die Tatsache, ob ein Konventionsmerkmal (begründete Furcht vor Verfolgung wegen der Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe) erfüllt ist, was in jedem Einzelfall geprüft werden muss. Liegt es vor, wird Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Dies trifft übrigens auf die meisten Anerkennungen zu. Im Jahr 2015 wurde 137.136 Menschen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt.
Demgegenüber erhielten lediglich 1.707 Menschen subsidiären Schutz. Das bedeutet: Der Familiennachzug bleibt für die allermeisten Geflüchteten weiterhin möglich.
Insbesondere für unbegleitete Minderjährige, die subsidiären Schutz erhalten, gilt eine Generalklausel, mit der in Härtefällen bei dringenden humanitären Gründen weiterhin die Eltern nachziehen können. Hierüber wird das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern in Einzelfallprüfungen entscheiden.
Zugleich hat die SPD durchgesetzt, dass innerhalb künftiger Kontingente für Flüchtlinge aus der Türkei, dem Libanon oder Jordanien vorrangig Ehegatten und Kinder von hier bereits lebenden Geflüchteten berücksichtigt werden.
Dieser Kompromiss wurde am 25. Februar im Rahmen des Asylpakets II vom Deutschen Bundestag beschlossen.
Das Werben um Mehrheiten und die Suche nach Kompromissen sind wesentliche Bestandteile der parlamentarischen Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann