Frage an Thomas Oppermann von Heiko G. bezüglich Verkehr
Die USA haben die Genehmigung erhalten mit den Global Hawk Drohnen den deutschen Luftraum zu durchfliegen. Dabei soll die Abhörtechnik ausgeschaltet sein.
1. die Drohne ist weitgehend baugleich mit der Euro Hawk. Die hat aber keine Verkehrszulassung für den deutschen Luftraum. Die amerikanische Version hat nach meiner Kenntnis diese Zulassung auch nicht. Damit ist ein Betrieb im deutschen Luftraum gesetzlich nicht zulässig. Welche Position vertreten Sie?
2. Nach Spiegel Informationen will die Bundesrepublik darauf verzichten die Abschaltung der Abhörtechnik zu überwachen. Finden Sie dieses Vertrauen nach den Erkenntnissen des letzten Jahres gerechtfertigt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort
Heiko Giersberg
Sehr geehrter Herr Giersberg,
die Drohnen, die Sie ansprechen, werden von den USA in Absprache mit den NATO-Verbündeten im Baltikum eingesetzt.
Monatlich werden zwischen drei und fünf Überflüge von ca. 90 Minuten in sehr großen Höhen stattfinden, Starts oder Landungen in Deutschland sind nicht vorgesehen. So können direkte Auswirkungen auf den Luftverkehr über Deutschland weitestgehend ausgeschlossen werden. Deshalb hat die Bundesregierung nach Prüfung der technischen und rechtlichen Fragen zugestimmt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Das Bundesministerium für Verteidigung hat strikt untersagt, dass die Aufklärungssensoren während des Überflugs in Betrieb sind.
Die USA haben schriftlich zugesichert, diese Auflage einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann