Frage an Thomas Oppermann von Rainer B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Her Oppermann,
vielen Dank für die Antwort auf meine Anfrage.
Leider ist diese Antwort extrem unbefriedigend denn sie geht kaum auf die gestellten Fragen ein. Wenn Sie schreiben "In einem Beschluss des SPD-Parteivorstands vom 2. November haben wir bekräftigt: Ziel ist es, die Zahl der Abschiebungen bei vollziehbarer Ausreisepflicht deutlich zu erhöhen." dann frage ich Sie noch einmal wieso mehrere Landesverbände der SPD als Regierungspartei in Bundesländern wie Schleswig-Holstein dieses nicht umsetzen und warum Ihr stellvertretender Parteivorsitzender Stegner diese "Nicht-Abschiebung" auch noch öffentlich verteidigt?
Wenn Sie noch einmal betonen dass in der Union die Differenzen zwischen CDU und CSU sehr deutlich sind (was niemand bestreitet) dann frage ich Sie warum in der SPD die Differenzen bei der Umsetzung der Flüchtlingspolitik zwischen den Landesregierungen einiger Bundesländer und der Bundes-SPD so extrem sind?
Gehört es nicht auch zu Ihren Aufgaben auf eine bessere Einheit innerhalb der SPD in diesen Themen einzuwirken anstatt nur immer wieder innerhalb der Koalition im Bund Unfrieden zu stiften?
Außerdem haben Sie leider nicht auf meine Frage geantwortet warum in einigen Bundeländern wie S-H die SPD Landesregierung die Bundesmittel für die Flüchtlingsunterbringung nur zu einem drittel an die Kommunen weiterleitet. Wird die Bundestagsfraktion der SPD hier zukünftig stärker auf die SPD-geführten Landesregierungen einwirken?
Ich würde mich freuen wenn Sie vielleicht doch konkreter auf meine Fragen eingehen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Baack
Sehr geehrter Herr Baack,
wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, teile ich Ihre Ansicht, dass die Flüchtlinge ohne Bleiberecht auch wieder zurückgeführt werden müssen. Dies ist auch Beschlusslage des SPD-Parteivorstands vom 2. November: „Ziel ist es, die Zahl der Abschiebungen bei vollziehbarer Ausreisepflicht deutlich zu erhöhen.“
Im Asyl-Gesetzespaket vom Oktober hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber künftig unangekündigt durchgeführt werden. So soll verhindert werden, dass sich Betroffene kurzfristig der Abschiebung entziehen.
Zuständig für die Abschiebungen sind allerdings die jeweiligen Bundesländer. Ein Vorbild könnte die Praxis in Rheinland-Pfalz sein. Nur rund zehn Prozent der Rückführungen aus Rheinland-Pfalz erfolgen auf dem Wege der Abschiebung. In 90 Prozent der Rückführungen kommt das Instrument der geförderten freiwilligen Ausreise zum Einsatz. Dabei kehren die Menschen ohne Zwang in ihre Heimatländer zurück, wobei sie finanzielle und anderweitige Unterstützung des Landes erhalten. Dieses Verfahren ist humaner und weniger traumatisch für alle Beteiligten. Zudem ist es effizienter und kostengünstiger als Abschiebungen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Aufteilung der Mittel zur Flüchtlingsunterbringung ist zwischen den Ländern und Kommunen zu regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann