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Thomas Oppermann
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Frage von Karsten L. •

Frage an Thomas Oppermann von Karsten L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Oppermann,

mit Einführung der Richtlinie 2003/59/EG und deren Umsetzung durch das BerufsKraftFahrerQalifikations-Gesetz (BKrFQG)und der BKrfQV entsteht, insbesondere im Bereich der Weiterbildung, ein verstärktes Bild einer Gesetzeslücke.

Zitat Erwägungsgrund 4 der RiLi 2003/59/EG "(4) Ziel der neuen gemeinschaftlichen Vorschriften ist die Qualitätssicherung für den Beruf des Kraftfahrers in Form einer Qualifikation sowohl für die Aufnahme als auch für die Ausübung des Berufs."
Erwägungsgrund 9 der RiLi 2003/59/EG wird aus Platzgründen nur angeführt, nicht zitiert.

Die Umsetzung durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erfolgt im
§5 (5) BKrFQG: Präzisiert wird dies durch die BKrFQV in §4.

Für Fälle in denen zum Beispiel nicht deutsch-sprachige Arbeitnehmer derartige Kurse absolvieren, ist keine ausdrückliche Regelung vorgesehen.

Dies führt zu der Sichtweise bei Aufsichtsbehörden, dass für die Zwecke der Weiterbildung lediglich eine Vorgabe für die Anwesenheit vorhanden ist. Weitergehende Anforderungen seien im Gesetz und der Verordnung nicht formuliert.
Es wurde sogar schriftlich in einem Fall eines nicht deutsch-sprechenden Kraftfahrer mitgeteilt, dass hier die bloße Anwesenheit ausreichend sei, auch wenn der Kraftfahrer die Unterrichtsinhalte aufgrund fast gänzlich fehlender Deutschkenntnisse nicht verstehen konnte.

Es bestehen weitere Kritikpunkte hinsichtlich Qualifikation und Überwachung von Seminaranbietern, usw.

Hier entsteht der nachdrücklich der Eindruck, dass die Regelung bzw. die deutsche Umsetzung der Richtlinie eher der Förderung einer Weiterbildungsindustrie als dem eigentlichen Zweck, nämlich der Hebung der Verkehrssicherheit (Siehe Erwägungsgrund 5), dienen sollte.

Wie stellt sich die SPD zu einer entsprechenden Evaluation der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG im Sinne der zuvor aufgezeigten Mängel.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lipinski,

vielen Dank für Ihren Hinweis.

Ich werde den Sachverhalt der thematisch zuständigen AG Verkehrspolitik unserer Fraktion vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann