Frage an Thomas Oppermann von Nicole G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
das Schweizer Drei-Säulen-Modell für die Rente taugt zwar nicht in Gänze als Vorbild, einzelne Elemente werden jedoch für kopierfähig gehalten.
Bei der erste Säule handelt es sich in der Schweiz um eine verpflichtende Rentenversicherung, die wie in Deutschland umlagefinanziert ist: Was die Jüngeren einzahlen, wird unmittelbar an die Rentner ausgezahlt.
Im Vergleich zum deutschen System gibt es jedoch zwei ganz entscheidende Unterschiede:
Zum einen besteht die Versicherungspflicht für die ganze Bevölkerung, also auch für Selbstständige, Hausfrauen oder Beamte.
Zum anderen ist die Höhe der Beiträge anders als in Deutschland nicht bei einem bestimmten Betrag gedeckelt. Begrenzt ist aber die ausgezahlte Rente.
Andererseits ist damit der Solidargedanke – die Reichen stehen für die Schwachen ein – sehr ausgeprägt.
Warum Zahlen in Deutschland nicht wie in der Schweiz alle Berufsgruppen, also auch Politiker, Beamte, Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten... in die gesetzliche Rentenversicherung ein?
Wie ist hier der aktuelle Stand?
Mit freundlichen Grüßen,
Nicole Grothey
Sehr geehrte Frau Grothey,
wir haben in unserem Programm für die Bundestagswahl 2013 vorgeschlagen, dass jene Selbständigen, die nicht in einem berufsbezogenen Versorgungswerk pflichtversichert sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen.
Damit könnte das Armutsrisiko von Selbständigen im Alter reduziert werden.
Dieser Vorschlag wurde jedoch in den Koalitionsverhandlungen von unserem Koalitionspartner abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann