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Thomas Oppermann
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Frage von Ewald B. •

Frage an Thomas Oppermann von Ewald B.

Sehr geehrter Herr Oppermann,
Sie haben beim Tarifeinheitsgesetz mit Ja gestimmt.

Bisher ist es ja so, dass vor allem größere Arbeitgeber zunehmend dazu übergehen, Teilbereiche des Unternehmens in GmbHs auszulagern, Leiharbeitnehmer zu beschäftigen usw.

Diese organisatorischen Änderungen erfolgen natürlich nicht selten deshalb, weil man Arbeitnehmer außerhalb der bisher im Unternehmen geltenden Tarifbedingungen beschäftigen möchte. Dabei ist die Frage des Lohnes nur ein Teilbereich. Tarifbedingungen sind ja weitaus umfassender geregelt als dass sie sich nur auf die Höhe des Lohnes beziehen.

Selbst Leiharbeitnehmer werden nach meiner Erfahrung zunehmen weniger zum eigentlichen Zweck beschäftigt, d.h. um nicht vorhersehbare Auftragsspitzen kompensieren zu können. Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern wird oftmals Monate vorher schon geplant.

Bei solchen Maßnahmen des Arbeitgebers handelt es sich mittelbar natürlich darum, dass intern innerhalb der Belegschaft eine Art Wettbewerb um die Tarifbedingungen entsteht.

Nun entstand mit den jüngsten Aktivitäten kleiner Gewerkschaften zuletzt auch etwas, was -wie oben beschrieben- für die Arbeitgeberseite schon völlig normaler und auch meist legaler Usus war, nämlich Wettbewerb. Im Falle der kleinen Gewerkschaften, welche zuletzt eigene Tarifverträge abgeschlossen hatten, entstand also ein Wettbewerb auch auf Arbeitnehmerseite.

Wenn man nun die Rechte dieser kleinen Gewerkschaften mit dem neuen Tarifgesetz einschränkt, wäre es dann nicht konsequent, die entsprechenden Rechte der Arbeitgeber ebenfalls einzuschränken?

Wettbewerb ist doch eigentlich keine Einbahnstraße.

Wie stehen Sie zu meiner Argumentation?

Mit freundlichen Grüßen
Ewald Beck

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Beck,

wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart: „Den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit werden wir verhindern.“

Arbeitsministerin Andrea Nahles wird hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann