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Thomas Oppermann
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Frage von Nicole G. •

Frage an Thomas Oppermann von Nicole G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Oppermann,

Warum gelten für Abgeordnete nicht die gleichen Gesetze in Sachen Vorratsdatenspeicherung wie Sie es von uns allen verlangen ?

Ist das wieder ein Fall für: "Willkommen in der Parallelwelt?"

"So sollen die Verbindungsdaten von Abgeordneten und ihren Mitarbeitern statt drei Monate künftig nur noch sieben Tage gespeichert werden. Zudem sollen die Parlamentarier mehr Mitsprache dabei bekommen, wie lange Sicherheitskopien ihrer E-Mails und Dateien aufbewahrt werden. Dies geht aus einer Vorlage für den Ältestenrat hervor, die SPIEGEL ONLINE vorliegt."

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/interne-datenspeicherung-bundestag-schraubt-fristen-runter-a-973422.html

Mfg, N.Grothey

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Grothey,

für Abgeordnete werden die geplanten VDS-Regelungen genauso gelten wie für jeden anderen Bürger. Bei den von Ihnen zitierten Bestimmungen geht es lediglich um betriebsinterne Regelungen: Wie lange werden die Daten auf den bundestagseigenen Servern vorgehalten? In der Privatwirtschaft wäre diese Frage durch eine Betriebsvereinbarung zu regeln.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann