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Frage von Sebastian K. •

Frage an Thomas Oppermann von Sebastian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

vielen Dank für Ihre aufschlussreiche Antwort zum Thema "Gewissensentscheidungen eines MdB".
Vorab zu Zusatzfragen ein Zitat aus Ihrer Antwort:
"... Andererseits haben die Fraktionen die berechtigte Erwartung, dass sich die Abgeordneten als Angehörige ihrer Fraktion freiwillig einer Mehrheitsentscheidung, die innerhalb der Fraktion gefunden wurde, gegenüber loyal erweisen ..."

Ich befürchte nur, daß sich dieses Maß an Freiheit umgekehrt proportional zur Wertigkeit des Listenplatz eines Abgeordneten verhält. Es ist schlimm genug, wenn durch geschönte Vereinbarungen der Sinn unseres Grundgesetzes unterminiert wird. Darum geht es aber bei meiner vorangegangenen Frage nicht.
Vielmehr wird dieser Grundgedanke des Grundgesetzes jetzt offenbar auch noch durch Koalitionsvereinbarungen umgangen.
Frage: Wird die Gewissensentscheidung eines Abgeordneten nicht nur - wie Sie es mit Verweis auf eine andere Antwort tun - durch den "freiwilligen" Koalitionszwang, sondern auch durch zwanghaftes Beachten von außerparlamentarischen Koalitions-Absprachen ausgehebelt

Ein weitere Gedanke treibt mich aber noch mehr um:`
Hat denn die SPD noch immer nicht "die Nase voll" von der Zwangsvereinigung mit einer anderen Partei, auch wenn es nur über "vermeintlich freiwillige" Koalitions-vereinbarungen geschieht?
Warum wird bei solchem Abstimmverhalten die Eigenständigkeit der politischen Zielsetzung als angepasst an den "Machtpartner" wahrgenommen?

Für eine weitere Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüssen
Sebastian Kienzl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kienzl,

ich habe Ihnen bereits ausführlich geantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann