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Thomas Oppermann
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Frage von Ludwig N. •

Frage an Thomas Oppermann von Ludwig N. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Oppermann,

in der Presse heißt es zur beabsichtigen Prüfung der EU-Kommission, ob die Maut mit dem EU-Recht vereinbar ist, die Bundesregierung erklärt, das Gesetz ist mit dem Europa-Recht vereinbar.
1. Ist die SPD-Fraktion dieser Überzeugung und sind Sie persönlich dieser Überzeugung?
2. Wird die Maut-Einführung ausgesetzt, wenn es zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland kommt, bis eine Entscheidung, ggf. des Europäischen Gerichtshofes, vorliegt?
3. Wenn die Maut trotzdem eingeführt wird, was wird dann geschehen, falls festgestellt wird, dass die Maut gegen EU-Recht verstößt? Wird die Maut dann zurückgenommen? Werden ausländische Autofahrer die bereits bezahlte Maut zurückerhalten? Wird die Maut beibehalten und daneben wieder die KfZ-Steuer weitergeführt? Wird dann die KfZ-Steuer rückwirkend wieder berechnet?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Niederberger,

am 17.06.2015 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Einführung einer Pkw-Maut und eines Freibetrags bei der KFZ-Steuer für deutsche Autofahrer eingeleitet.

Wir vertrauen bisher auf das Urteil der Bundesregierung sowie diverser Fachexperten, dass die beschlossenen gesetzlichen Regelungen mit europäischem Recht vereinbar sind. Die EU-Kommission macht mit ihrem Vorgehen jedoch deutlich, dass sie daran Zweifel hat. Deshalb begrüße ich, dass Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt unserer Forderung nach einem Aussetzen der Pkw-Maut bis zu einer endgültigen Klärung der widerstreitenden Positionen gefolgt ist.

Bis zu einer gütlichen Einigung zwischen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt als Vertreter der Bundesregierung und der EU-Kommission im nun beginnenden Dialogverfahren oder bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird es damit keine Vorbereitungen für die Einführung einer Pkw-Maut geben. Eine Erhebung der Maut wird es erst nach einem positiven Urteil des EuGH geben.

Klar ist, dass der Koalitionsvertrag gilt, in dem die SPD durchgesetzt hat, dass es keine zusätzlichen Belastungen für die deutschen Autofahrerinnen und Autofahrer geben darf. Sollte wider Erwarten das europäische Gericht die beschlossene Pkw-Maut und den Freibetrag für deutsche Autofahrer bei der KFZ-Steuer kippen, müsste beides zurückgenommen werden. Eine Pkw-Maut für alle wird es mit der SPD nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann