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Thomas Oppermann
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Frage von Nicole G. •

Frage an Thomas Oppermann von Nicole G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

wenn die kleineren Gewerkschaften bessere Tarifverträge für ihre Mitglieder aushandeln, als die großen Gewerkschaften, warum soll dann zukünftig nur noch der Vertrag der größeren Gewerkschaft gelten?

Das Bundesarbeitsgericht führt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken ins Feld. Insbesondere wurde eingewandt, dass die Tarifverträge der so genannten Spartengewerkschaften praktisch unangewendet blieben, was das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG in unzulässiger Weise beeinträchtige.

"Wir wollen möglichst wieder zurückkehren zu dem Prinzip: ein Betrieb, ein Tarifvertrag. Und wo das nicht geht, weil dort für verschiedene Berufsgruppen verschiedene Gewerkschaften sind, müssen die sich einigen, müssen die miteinander kooperieren."
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/politik/Oppermann-zu-GDL-Streik-100.html

Wenn die Spartengewerkschaften keinen Tarifvertrag mehr aushandeln dürfen, worüber sollen diese sich dann einigen, verhandeln, wenn ihnen das Verhandlungsinstrument genommen ist?

Überall stehen wir heute im Wettbewerb so der allgemeine Tenor.

Warum soll dieser nun bei Arbeitnehmerinteressen ausgehebelt werden?

mfg, N.Grothey

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Antwort von
SPD

Guten Tag Frau Grothey,

die Tarifautonomie ist ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. Eine funktionierende Sozialpartnerschaft liegt im Interesse aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sie darf nicht durch sich widersprechende Forderungen und Maßnahmen konkurrierender Gewerkschaften ausgehöhlt werden. Tarifkollisionen befördern die Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung und stören das solidarische Miteinander in Betrieben.

Das Gesetz zur Tarifeinheit sieht deshalb vor, das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft zu verankern. Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für ihre Interessen eintreten.

Im Konfliktfall sind konkurrierende Gewerkschaften aber künftig angehalten, sich zum Wohle der gesamten Belegschaft eines Betriebes zu einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb zur Anwendung kommen.

Die SPD hat aber definitiv nicht die Absicht, in die Tarifautonomie einzugreifen und das Streikrecht einzuschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann