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Thomas Oppermann
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Frage von Miro T. •

Frage an Thomas Oppermann von Miro T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ich möchte gerne erfahren, wie Sie zu der Einführung der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung stehen, und weshalb es die CDU befürwortet, mich anlasslos zu überwachen?

Ergänzend dazu:
- Warum soll die Unschuldsvermutung nicht mehr gelten?
- Welche Belege gibt es für die Wirksamkeit dieses Instruments?
- Weshalb hat das Gutachten des max Planck Instituts, das die Bundesregierung selbst beauftragt hat und das die Wirksamkeit widerlegt, Unrecht?
- Wie werden Whistleblower noch gesichert kommunizieren können?
- Welche Fallbeispiele aus anderen Ländern sind Ihnen bekannt, in denen die Vorratsdatenspeicherung nachweislich zum Ermittlungserfolg beigetragen hat und nicht widerlegt ist wie bei Anders Breivik, den NSU Morden, den Charlie Hebdo Attentaten?
- Empfehlen Sie mir, aufgrund der anscheinend sehr hohen Gefährdungslage nicht mehr in Länder zu reisen die die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft haben, wie z.B. die Niederlande, Bulgarien oder die Slowakei?

Freundliche Grüße,

Miro Tunk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tunk,

die Vorratsdatenspeicherung wird in unserer Gesellschaft seit langem kontrovers diskutiert.

Justizminister Heiko Maas hat einen guten Vorschlag vorgelegt, der eine kluge Balance zwischen Freiheit und Sicherheit findet. Praktiker aus Polizei und Staatsanwalt haben immer wieder betont, dass eine Speicherung der Daten für eine effektive Strafverfolgung notwendig ist.

Die Vorratsdatenspeicherung darf gemäß der Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs nur in engen Grenzen, d.h. bei schwersten Verbrechen und mit sehr engen, klar definierten Speicherfristen, stattfinden. Die Daten dürfen nur mit Richtervorbehalt verwendet werden und es gibt Ausnahmen für Geheimnisträger, deren Daten nicht genutzt werden dürfen.

Außerdem wird nach Datenarten differenziert. E-Mails sind von der Speicherung ausgenommen, Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden, sonst darf maximal zehn Wochen gespeichert werden.

Der Datenschutz wird in den Leitlinien, die ich Ihnen als Anhang sende, sehr ernst genommen: Bewegungsprofile können nicht erstellt werden. Und die Maßnahmen sind transparent: Betroffene müssen über den Abruf der Daten informiert werden.

Ich bin mir sicher, am Ende kann ein ausgewogener Kompromiss stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann