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Frage von Rafael Maria R. •

Frage an Thomas Oppermann von Rafael Maria R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ich begrüße grundsätzlich das Vorhaben, eine Änderung des Telemediengesetzes anzustreben bzw. die Anwendung der Störerhaftung bei WLAN-Netzen neu zu regeln. Eine neue Regelung darf jedoch nicht dazu führen, dass die WLAN-Nutzung für die Kunden in der Praxis noch komplizierter wird als bisher. Auch für die Anbieter sollten sich durch eine Neuregelung nicht neue Hürden bei der Bereitstellung von Zugang zu Funknetzwerken ergeben und die Verbreitung von freien WLANs in Deutschland behindert werden. Ein flächendeckender barrierefreier Zugang über WLAN ins Internet stellt eine wesentliche Infrastruktur im Informationszeitalter dar. Flächendeckend kann dies nur dezentral durch eine Vereinfachung der Regelungen und vor allem durch Rechtssicherheit gelingen, bietet dann aber die Möglichkeit ohne/mit kaum staatlichen Investitionen die virtuelle Infrastruktur in Deutschland den neuen internationalen Standards anzupassen, die das Informationszeitalter mit sich bringen.

Obwohl allerdings im Entwurf des neuen TMG in § 8 Abs. 3 TMG-RefE klargestellt wird, dass WLAN-Anbieter von der Privilegierung im TMG profitieren sollen, beseitigt der Entwurf vom 11.3.2015 weder die Rechtsunsicherheit, noch schafft er die dringend notwendigen Voraussetzungen für die gewünschte Verbreitung von öffentlich zugänglichem WLAN für die deutsche Gesamtgesellschaft.

Welche Position nehmen Sie angesichts der sechs Kritik-Punkte des Fördervereins Freie Netzwerke ( http://freifunkstattangst.de/files/2015/03/Stellungnahme_tmg_stoererhaftung_12315.pdf ) am geplanten Entwurf des TMG ein, bei denen es nicht nur um eine Belastung und Erschwerung des Anbietens eines W-LANs durch diesen Entwurf geht, sondern auch um neu entstehende Datenschutzprobleme und -unsicherheiten, sowie die Unverträglichkeit mit Art. 12 der EU E-Commerce-Richtlinie geht?

Mit freundlichen Grüßen
Rafael Maria Raschkowski

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Raschkowski,

wir haben in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir WLAN-Zugänge ausbauen und Rechtssicherheit für Betreiber schaffen wollen.

Die Bundesregierung hat sich in der vergangenen Woche auf einen Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) verständigt.

Aus meiner Sicht wird dieser Kompromiss der Bundesregierung zu deutlich mehr öffentlichen WLAN-Angeboten führen, mehr Rechtssicherheit für alle Anbieter schaffen und das Kommunikationsgeheimnis der Nutzerinnen und Nutzer von offenen WLANs besser schützen.

Die offenen Fragen betreffen vor allem die praktische Handhabbarkeit der von den WLAN-Anbietern zu treffenden Vorkehrungen (z.B. mit Blick auf eine niedrigschwellige Einwilligung) und die Abgrenzungsprobleme zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern, wie dies auch der Förderverein Freie Netzwerke e.V. angesprochen hat.

Diese Punkte müssen nun im parlamentarischen Verfahren und auf fachpolitischer Ebene geklärt werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde an Länder, Verbände und Fachkreise verschickt. Diese haben nun die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Nach Abschluss dieser Konsultationen muss der Gesetzentwurf bei der EU-Kommission notifiziert werden. Während der Notifizierung gilt eine Drei-Monatige-Stillhaltefrist. Nach Abschluss der Notifizierung soll die Kabinettbefassung vor der Sommerpause erfolgen, bevor der Entwurf das Parlament erreicht und in den Fachausschüssen beraten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann