Frage an Thomas Oppermann von Uwe H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Oppermann,
ich bin entsetzt, wie in unseren öffentlichen Medien zur offenen Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates aufgerufen werden kann.
Ich frage Sie als Juristen, ob die von Herrn Jauch in seiner letzten Sendung geäußerte Suggestivfrage:
"Herr Platzeck, das kommt ja sehr oft, die Hoffnung auf Destabilisierung Russlands: der Rubel soll runtergehen, das Öl soll möglichst billig werden, dann würde Russland im Innern erschüttert werden, dann würde Putin auch im Innern den Rückhalt verlieren und dann würde – in Anführungsstrichen – alles wieder gut…."
nahezu den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt?
Sehr geehrter Herr Hanisch,
ich habe diese TV-Diskussion nicht gesehen, ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass hier ein Verstoß gegen § 130 StGB vorliegt.
Zum Thema der Diskussion bei Günther Jauch empfehle ich Ihnen ein Interview von Außenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier. Er hat dort sehr differenziert zur Frage der Wirtschaftssanktionen gegen Russland Stellung genommen. Sie finden den Text hier: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Interviews/2015/150305-BM_Hbl.html
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann