Frage an Thomas Oppermann von Per G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
zur Zeit geht der Fall Edathy (Mitglied des Bundestages) durch die Presse
und es gibt einen Untersuchungsausschuss zu dessen Fehlverhalten (Kinderpornografie).
Wie passt das zur Immunität von Abgeordneten? Idealerweise sollten Politiker mit gutem Beispiel vorangehen und nicht mit schlechtem, weil sie ja als Abgeordnete durch die Immunität vor Strafverfolgung geschützt sind (vgl. Verhältnisse vor 1933 und die Lehren daraus).
Denn das Verhalten von Herrn Edathy schädigt auch das Ansehen der SPD als Partei,
nicht nur das aller anderen Bundestagsabgeordneten (wegen deren Sonderrecht bzw. Privileg der Immunität).
Wäre es möglich Herrn Edathy aus der SPD auszuschließen, wenn er rechtskräftig verurteilt wird? Ich hoffe, dass er schon früher die SPD verlassen muss wegen seines parteischädigenden Verhaltens und wegen der Notwendigkeit zu einem Untersuchungsausschuss wegen seinem Vergehen (Kinderpornos)!!! Denn sein Fall führt zu immer mehr Politikverdrossenheit! Kann die SPD zur Bundestagswahl 2017 noch die 5% Hürde schaffen wegen dem Fall Edathy und mit der Folge, dass die Anzahl der Nichtwähler steigen wird und die Anzahl der extremen Parteien?!
Vielen Dank vorab für Ihre Antworten. Viele Grüße aus Braunschweig. Per Grunenberg
Sehr geehrter Herr Grunenberg,
das Verfahren über einen Parteiausschluss liegt derzeit bei der Schiedskommission des Bezirks Hannover.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann