Frage an Thomas Oppermann von Tobias S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
ich beziehe mich bei meinen Fragen auf den Facebook-Post von Frau Fahimi auf ihrer Profilseite ( https://www.facebook.com/yasmin.fahimi/photos/a.1387041201516532.1073741828.1386598984894087/1459445917609393/?type=1&theater )
Sofern der Link nicht funktioniert, kann ich gerne einen Screenshot nachreichen.
Als politische Partei ist die SPD auch an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden, also auch die Einhaltung, Wahrung und den Schutz der Grundrechte, auch Frau Generalsekretärin Fahimi, als Inhaberin eines Parteiamtes der SPD.
Wie kann es deshalb passieren, dass eine E-Mail von 2010, deren Speicherung nachweislich vom Absender widersprochen wurde, von der Generalsekretärin der SPD nach 3 Jahren von ihr auf ihrer Facebook-Chronik veröffentlicht wird?
Wie lange werden an die SPD adressierte private E-Mails grundsätzlich gespeichert?
Wie lange werden an die SPD adressierte private E-Mails, deren Speicherung widersprochen wurde, gespeichert?
Weshalb ist eine Löschung oben verlinkter E-Mail nicht durchgeführt worden?
Ist es innerhalb der SPD statthaft oder überhaupt geregelt, ob, wann, wie welcher E-Mail-Verkehr veröffentlicht werden kann oder gelöscht werden muss?
Über eine aufschlussreiche Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
T.Schwarz
P.S.: Um die Person des Absenders oben verlinkter E-Mail geht es mir hier nicht.
Sehr geehrter Herr Schwarz,
die SPD-Bundestagsfraktion ist rechtlich und organisatorisch vom SPD-Parteivorstand im Willy-Brandt-Haus getrennt.
Deshalb kann ich Ihnen zu den dortigen Regeln und Speicherfristen keine Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann