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Thomas Oppermann
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Frage von Marvin Jill R. •

Frage an Thomas Oppermann von Marvin Jill R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Oppermann,

bevor ich zur eigentlichen Frage komme, muss ich Ihnen kurz meine Situation schildern.

Ich habe seit Oktober 2012 bis September 2014 an der Polizeiakademie Niedersachsen in Hann. Münden das Studium zum Polizeikommissaranwärter absolviert. Leider musste ich in den zwei Praktika während des Studiums feststellen, dass ich mich in diesem Beruf nicht wohlfühle. Daher habe ich im September 2014, während des 4. Semesters, einen Antrag auf Entlassung gestellt und studiere nun seit Oktober 2014 an der Universität Kassel Lehramt, wovon ich überzeugt bin, dass es besser zu mir passt.

Zur Finanzierung des Studiums habe ich einen Antrag auf BAföG gestellt, da meine Eltern nur sehr wenig verdienen. Voller Entsetzen musste ich jedoch feststellen, dass mein BAföG-Antrag abgelehnt wurde, und zwar nicht, weil meine Eltern zu viel verdienen würden, sondern lediglich weil ich mein Studium erst nach Beginn des 4. Semester abgebrochen habe. Damit ist mein neues Studium gem. § 7 Abs. 3 BAföG nicht mehr förderungsfähig (es liegt laut Gesetz kein wichtiger Grund mehr vor; dieser wäre nur gegegeben, wenn ich vor dem 4. Semester gewechselt hätte).

Leider hatte ich jedoch gar nicht die Möglichkeit vor Beginn des 4. Semesters festzustellen, dass der Polizeiberuf nicht zu mir passt, da das zweite Praktikum erst im 4. Semester beginnt. Nun bleibt mir leider nichts anderes übrig, als einen Studienkredit aufzunehmen, der dazu führt, dass ich aus dem Studium mit einer hohen Schuldensumme gehen werde.

Meine Fragen an Sie lauten nun:

- Mit welcher Begründung wurde die Regelung geschaffen, dass ein Fachwechsel nach Beginn des 4. Semesters nicht mehr förderungsfähig ist?
- Inwieweit lässt sich in meinem Fall noch von Bildungsgerechtigkeit sprechen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Marvin Jill Redecker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Redecker,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum BAFöG.

Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Davon war schon Willy Brandt überzeugt, als er 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) einführte. Dieser Satz ist auch heute noch das Fundament unserer Bildungspolitik.

Der Deutsche Bundestag hat deshalb in der vergangenen Woche eine umfassende Reform des BAFöG verabschiedet: Rund 110.000 junge Erwachsene zusätzlich werden von der Förderung profitieren, der Höchstfördersatz wird um 9,7 Prozent er-höht und die elektronische Antragsstellung beschleunigt die Bearbeitung. Gleichzeitig haben wir eine problematische Förderlücke zwischen Bachelor- und Masterstudium geschlossen. Auch Geduldete und Inhaber humanitärer Aufenthaltstitel erhalten in Zukunft bereits nach 15 Monaten Zugang zur BAföG-Förderung statt wie bisher nach vier Jahren.

Da das BAföG eine aus Steuergeldern finanzierte Leistung unserer Solidargemeinschaft ist, muss es an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, eine Abwägung vorzunehmen und die Bestimmungen so zu definieren, dass einerseits keine unverhältnismäßige Belastung für die Solidargemeinschaft entsteht und andererseits das Förderinstrument BAFöG seine größtmögliche Wirkung entfalten kann.

Eine dieser Voraussetzungen für die Auszahlung des BAFöG ist, dass ein später Studienwechsel nur in besonderen Ausnahmefällen weiter gefördert werden kann. Leider sind Sie von dieser Einschränkung gemäß § 7 Absatz 3 BAFöG betroffen.

Trotz dieser Grenzziehungen bin ich überzeugt, dass das BAföG wesentlich zur Bildungsgerechtigkeit in Deutschland beiträgt, da es unabhängig vom Geldbeutel der Eltern Bildungschancen ermöglicht. Damit stärkt das BAföG wie kein anderes Instrument in Deutschland die Chancengleichheit.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass das BAföG ausgebaut und weiterentwickelt wird.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen bei Ihrem Studium und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann