Frage an Thomas Oppermann von Ludwig N.
Sehr geehrter Herr Oppermann,
in Ihrer Antwort vom 10.10.2014 an Herrn Kweit schreiben Sie: "Bei der Abstimmung, die Sie ansprechen, handelt es sich um einen Entschließungsantrag der Linken-Fraktion im Bundestag. Der Antrag kopiert wortgleich zentrale Passagen unseres SPD-Konvents-Beschlusses vom 20. September 2014. Eine eigene inhaltliche Position entwickelt die Fraktion DIE LINKE gerade nicht." Und Sie sprechen von einem Schaufensterantrag der Linken.
1. War das nicht ein Antrag der Grünen?
Sie haben bei diesem Antrag mit Nein gestimmt (auch wenn durch Trickserei ein Regierungsantrag anders formuliert worden ist). Heißt das, die SPD fasst auf ihrem Konvent zwar Beschlüsse, die sie dann bei einer Abstimmung im Bundestag aber nicht umsetzt, nur weil eine andere Partei das gleiche beantragt.
2. Können Sie verstehen, dass ich dann von Schaufenster-Beschlüssen der SPD spreche?
3. Und können Sie verstehen, dass die Linken, bzw. die Grünen von SPD-Wählern gewählt werden, weil die zumindest versuchen SPD-Konvent-Beschlüsse auch im Bundestag zu realisieren?
4. Bei CETA hat H. Gabriel verlangt, dass vor der Ratifizierung nachgebessert werden muss. Die EU-Kommission will von Nachbesserungen aber nichts wissen. Sie sagt, während der Verhandlungen sind keine Einwände gekommen. Ist das nicht ein Signal, dass die Bundesregierung bei TTIP bereits in den Verhandlungen Einwände vorbringen muss, um frühzeitig zu signalisieren, dass bestimmte Regelungen nicht akzeptiert werden?
5. Bei Ihrer Antwort an H. Müller schreiben Sie: „Es ist begrüßenswert, dass der Europäische Rat in der vergangenen Woche das TTIP-Verhandlungsmandat veröffentlicht hat. Dafür hat sich vor allem Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Brüssel eingesetzt. Ist dafür nicht der Druck ausschlaggebend, der von Bürgern aufgebaut worden ist, die sich diese Art von Politik nicht mehr gefallen lassen?
6. Werden Sie und die SPD gegen CETA stimmen, wenn es zu keinen Änderungen kommt?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Niederberger,
am 25. September 2014 hat der Deutsche Bundestag über zwei Anträge der Linken und einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu den Freihandelsabkommen abgestimmt.
Ich habe in meiner Antwort an Herrn Kweit darauf hingewiesen, dass es sich bei einem Antrag der Linken um eine wortgleiche Passage aus dem SPD-Konvents-Beschluss handelt.
Die wortgleiche Übernahme von Textpassagen politischer Mitbewerber gehört zu den gelegentlich von Oppositionsparteien angewendeten parlamentarischen Taktiken, um den politischen Gegner vorzuführen.
Ihnen ist bekannt, dass Beschlüsse der Parteien nicht eins zu eins im Bundestag beschlossen werden, sondern innerhalb der Koalitionsfraktionen abzustimmen sind. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen haben ihre Gründe für die Ablehnung der Oppositionsanträge in einer persönlichen Erklärung gemäß § 31 GO-BT niedergelegt, die Sie im Plenarprotokoll der Sitzung vom 25. September auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages nachlesen können.
Ich stimme Ihnen zu, dass der öffentliche Druck von NGOs und Medien mit dazu beigetragen hat, dass sich Sigmar Gabriel mit seiner Forderung nach der Veröffentlichung des Verhandlungs-Mandats durchsetzen konnte.
Den Zeitplan und das weitere Vorgehen der SPD-Fraktion zu CETA habe ich in meiner vorigen Antwort ausführlich dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann