Frage an Thomas Oppermann von Jay S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
in der Haushaltsdebatte haben Sie zu Recht gesagt, dass mindestens 7,2 Milliarden jährlich nötig sind, um die Verkehrsinfrastruktur zu sanieren und den Unterhalt der Straßen, Brücken und Schienen zu gewährleisten.
Das Geld könnten Sie schon haben, wenn Sie die Finanztransaktionssteuer endlich einführen würden. Ein Teil der Steuereinnahmen könnten doch für die Infrastruktur verwendet werden. Auch andere Eu-Länder haben hier ähnliche Probleme.
Wann beschließt der Bundestag über die Einführung der Finanztransaktionssteuer? Warum zieht sich die Einführung so lange hin?
Dann müssten Sie sich auch nicht mehr über die rechtswidrige Ausländermaut beschäftigen.
Gleichzeitig möchte ich Sie als Juristen fragen, ob Menschen, die aus "sicheren Ländern" einreisen und in der BRD Asyl beantragen, automatisch abgeschoben werden oder dennoch der Einzelfall des Antragssteller fair geprüft wird und ggf. Asyl gewährt wird?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Scharff
Sehr geehrter Herr Scharff,
zu Ihrer erneuten Frage kann ich Ihnen folgenden Stand bei der Finanztransaktionssteuer mitteilen.
Ein erster Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission stieß vor allem bei Großbritannien auf Ablehnung.
Deshalb einigte man sich darauf, dass elf daran interessierte Mitgliedstaaten im Rahmen der sogenannten „Verstärkten Zusammenarbeit“ beim Thema Finanztransaktionssteuer vorangehen sollen. Dies wurde vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament genehmigt.
Die Verhandlungen der eingesetzten Arbeitsgruppen über die konkrete Ausgestaltung einer Finanztransaktionssteuer dauern derzeit noch an.
Zum zweiten Punkt: Beim Gesetzentwurf zu „sicheren Herkunftsstaaten“ im Asylrecht steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus. Beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration ist folgende Definition zu finden: „Dies sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet (§ 29a AsylVfG).
Diese Vermutung besteht, solange ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht glaubhaft Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung doch politisch verfolgt wird.“
Es soll keine automatische Abschiebung geben, sondern eine individuelle Prüfung in jedem Einzelfall, jedoch mit einer Beweislastumkehr zu Lasten des Antragstellers und kürzeren Rechtsmittelfristen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann