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Frage von Uwe R. •

Frage an Thomas Oppermann von Uwe R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Betr.: Waffenexport an Kurden.

Sehr geehrter Herr Oppermann,

der Tagespresse entnehme ich, dass Sie gesagt haben sollen, "Ich finde, dass das fahrlässige und oberflächliche Gerede vom Tabubruch aufhören sollte."
Lassen wir mal die Polemik weg und konzentrieren uns nur auf den Begriff Tabubruch. Sie erklären, dass die Lieferung von deutschen Waffen in Kriegsgebiete, die ja jetzt beschlossen ist, kein Tabubruch sei.
Bei den jetzt beschlossenen Waffenlieferungen handele es sich lediglich um eine Ausnahme, die schon seit Jahren möglich gewesen wäre.
Okay, dann listen Sie bitte hier in Ihrer Antwort all die deutschen Waffenlieferungen in Krisen- und Kriegsgebiete auf, die bereits stattgefunden haben, aber nicht an NATO-Staaten oder Israel gingen.
Wenn es bislang keine solche Lieferungen gegeben hat, dann ist der jetzige Beschluss doch einmalig, also ein Tabubruch im Regierungshandeln.
Wann wurden also wie viel deutsche Waffen und Munition oder anderes militärisches Material an wen für wie viel Geld in Kriegsgebiete geliefert?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre inhaltlich umfassende und ehrliche Antwort.

MfG
Uwe Reinecke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reinecke,

leider wurde ich in der Zeitung verkürzt zitiert. Ich möchte Ihnen daher die gesamte Passage zuschicken.

In meiner Rede bei der Sondersitzung des Deutschen Bundestags habe ich den aktuellen Fall akuter Nothilfe von anderen Rüstungsexporten abgegrenzt und deutlich gemacht, dass dies als Ausnahmeentscheidung möglich ist, wenn wie hier außergewöhnliche Umstände die sicherheitspolitischen Interessen substantiell berühren:

„Die Entscheidung für Waffenlieferungen an die Kurden ändert auch nichts an den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für Rüstungsexporte. Diese Politischen Grundsätze verlangen von uns stets eine Entscheidung im Einzelfall. Dabei tritt der Grundsatz des Verbotes von Waffenexporten in Kriegs- und Krisengebiete zurück, wenn besondere, überragende außen- und sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland ausnahmsweise für eine Genehmigung sprechen. Unsere Grundsätze sehen also eine Ausnahme vor. Insofern ist eine Ausnahme eine Ausnahme und kein Tabubruch, meine Damen und Herren.

Ich finde, dass das fahrlässige und oberflächliche Gerede vom Tabubruch aufhören sollte, weil es uns bei dieser Frage nicht hilft, eine verantwortliche Entscheidung gut zu begründen. Rüstungsexporte in Krisenregionen aus rein wirtschaftlichem Interesse wird und darf es auch in Zukunft nicht geben. Auch in Gebiete außerhalb von Krisenregionen darf es keine Waffenlieferungen geben, wenn diese zur Repression der eigenen Bevölkerung eingesetzt zu werden drohen. Rüstungsexporte sind eben kein Instrument der Wirtschaftspolitik. Den restriktiven Kurs dieser Bundesregierung unterstützen wir mit allem Nachdruck, meine Damen und Herren.“

Den Text meiner Rede finden Sie hier: http://www.thomasoppermann.de/details.php?ID=1502

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann