Frage an Thomas Oppermann von Sandro S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Oppermann,
am heutigen Donnerstag, dem 03.07.2014, winkte die Große Koalition mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen den flächendeckend gesetzlichen Mindestlohn durch den Bundestag.
Der Mindestlohn war während der Bundestagswahl 2013 eins Ihrer Steckenpferde und ist es immer noch.
Nun soll eben dieser Mindestlohn jedoch mit - ich spreche an dieser Stelle bewusst nicht von Ausnahmen - einigen Übergangsregelungen, um den festgesetzten Branchen eine einfacheren Übergang zu der später dann für alle festgesetzten Lohnuntergrenze zu ermöglichen.
Meine Frage: Sahen Sie bereits im Bundestagswahlkampf diese Übergangsregelung im sog. Regierungsprogramm vor oder ist an dieser Stelle die Handschrift der Union zu erkennen, die sich in diesem Fall offensichtlich darum bemüht, den Mindestlohn ein bisschen zu entsozialisieren?!
Mit freundlichen Grüßen
Sandro Serafin
Sehr geehrter Herr Serafin,
die SPD hat den Wählerinnen und Wählern bei der letzten Bundestagswahl versprochen, das Land besser und gerechter zu regieren. In den ersten sechs Monaten haben wir gezeigt: Wir versprechen nicht nur, sondern wir halten Wort.
Das gilt insbesondere auch für den flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn, den wir in der vergangenen Woche beschlossen haben. Er ist ein zentraler Grundstein für eine bessere Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Mit diesem Gesetz gehören Lohndumping und unfairer Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Vergangenheit an. Arbeit bekommt wieder Wert und Würde. Außerdem schieben wir der Ausbeutung von Praktikanten mit abgeschlossenem Studium („Generation Praktikum“) einen Riegel vor.
Für viele bedeutet die Einführung des Mindestlohns ganz konkret die größte Lohnerhöhung ihres Lebens. Wir haben seit langem mit den Gewerkschaften für diese seit Jahrzehnten bedeutendste Sozialreform gekämpft. Deshalb ist es ist ein großer Erfolg, dass wir den Mindestlohn nun in der Großen Koalition durchsetzen konnten.
Tatsache ist: Am flächendeckenden Mindestlohn wird nicht gerüttelt!
Ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! Und zwar flächendeckend und ausnahmslos für alle Branchen.
Daran ändern auch die Übergangsregelungen, die für maximal zwei Jahre im Koalitionsvertrag verabredet wurden, nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann