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Thomas Oppermann
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Frage von Mark C. •

Frage an Thomas Oppermann von Mark C. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Oppermann,
die Hospiz- und Palliativversorgung gewinnt in der Gesellschaft eine steigende Bedeutung und entwickelt sich insgesamt weiter positiv. Bis auf die Landkreise Wesermarsch und Verden kann inzwischen von einer fast flächendeckenden Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung in Niedersachsen (SAPV) gesprochen werden. Durch das Engagement von örtlichen Akteuren wie z.B. Ärzte, Pflege- und Hospizdienste ist davon auszugehen, dass mit der Gründung von Vereinen auch die dortigen Lücken der SAPV geschlossen werden und somit die hospizliche- und palliativmedizinische Betreuung und Begleitung der Betroffenen und deren Angehörigen in der Häuslichkeit und in den stationären Pflegeheimen angeboten und sichergestellt werden können.
Ungeachtet der flächendeckenden ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung gilt es, ein ganzheitliches Versorgungsangebot für die Betroffenen und deren Angehörigen vorhalten zu können, in der die stationäre Hospiz- und Palliativversorgung in Ergänzung der ambulanten Dienste den Menschen wohnortnah vorzuhalten ist, die von der Selbstverwaltung und durch bürgerschaftliches Engagement entstehen.
In Niedersachsen bestehen gegenwärtig 20 stationäre Hospize mit insgesamt 171 Hospizbetten.

Im Landkreis Wesermarsch sowie in den Landkreisen Aurich, Wittmund, Grafschaft-Bentheim, Verden, Osterholz, Cuxhaven, Stade, Holzminden, Northeim, Goslar, Osterode am Harz, Nienburg (Weser), Peine und im Heidekreis bestehen nach vorliegenden Erkenntnissen keine stationäre Hospize, gleichwohl in vielen dieser Regionen sich örtliche Akteure heute und bereits in der Vergangenheit für ein wohnortnahes stationäres Hospiz bereits eingesetzt haben.

Nach dem Rahmenkonzept der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Niedersachsen vom März 2006 bzw. auch in der Fortschreibung mit Stand vom Juli 2013 müssen die Angebote der stationären Versorgung nicht wohnortnah vorhanden sein.

Wie bewerten Sie das Konzept?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Castens,

Sie haben sich mit Ihrem Anliegen zur Hospizbewegung schon mehrfach an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt. Die Kolleginnen und Kollegen stehen mit Ihnen in engem Kontakt und arbeiten mit Ihnen an sachgerechten Lösungen.

Als Fraktionsvorsitzender im Deutschen Bundestag bin ich mit den Niedersächsischen Landesgesetzen und ihrer Bewertung nicht befasst.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann