Frage an Thomas Oppermann von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
wie ich las, soll eine Staatsanwaltschaft die Prüfung beendet haben mit dem Ergebnis, daß dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes keine Verletzung eines DIENSTGEHEIMNISSES (gem. § 353b StGB?) vorzuwerfen dein soll http://www.spiegel.de/politik/deutschland/edathy-affaere-keine-ermittlungen-gegen-bka-chef-joerg-ziercke-a-954011.html .
Mich wundert nun aber, daß bisher nichts bekannt wurde, ob auch der Verdacht der unbefugten Offenbarung von PRIVATGEHEIMNISSEN (zu denen jedenfalls auch - z.B. von Geheimdienstlern gezielt in Umlauf gebrachte - Gerüchte über persönliche Verhältnisse, auch Verdächtigungen, gehören dürften) gem. § 203 StGB ausgeräumt wurde. Schutzzweck der Norm soll m.W. sowohl das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Geheimnisbetroffenen als auch der Erhalt des Vertrauens in Vertrauensberufler sein.
Kennen Sie denn eine Rechtsnorm, welche es einem BKA- Chef erlaubt oder gar abverlangt haben würde, gegenüber einem Minister Äußerungen zu tätigen bezüglich begonnener Ermittlungen, Verdächtigungen usw. gegen einen Parlamentarier, welche ihm im Dienst bekannt geworden waren?
Ist der Innenminister beispielsweise in solchen Sachen ein Ermittlungsorgan?
Bitte nennen Sie mir ggf. die ganz konkrete - mir einstweilen nicht bekannte - Befugnisnorm aus dem Bundesdatenschutzgesetz bzw. dem BKA- Gesetz.
Wieso macht man Ihnen Vorwürfe, der Sie doch vermutlich - anders als ZIERCKE und wohl auch FRIEDRICH - keiner gesetzlichen Schweigepflicht unterworfen waren?
Oder bestand doch eine nachlesbare auch für Sie?
Hätte FRIEDRICH nicht amtspflichtgemäß
1. schweigen und
2. den plaudernden ZIERCKE anzeigen müssen?
Welche Grundhaltungen sind denn da im konkreten Handeln der Hauptbeteiligten aus Ihrer Sicht erkennbar?
Und wem nützt das angerichtete Durcheinander effektiv?
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
Guten Tag Herr Meißner,
ich habe bei der Sitzung des Innenausschusses des Bundestages am 19. Februar eine ausführliche Erklärung abgegeben. Das Statement ist in der beigefügten Datei nachzulesen.
BKA-Präsident Ziercke hat zu den ihn betreffenden Vorgängen vor dem Innenausschuss des Bundestages ebenfalls ausführlich zwei Mal Stellung genommen.
Wie das Verhalten von Minister Friedrich rechtlich zu bewerten ist, obliegt der Beurteilung der zuständigen Berliner Staatsanwaltschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann