Frage an Thomas Oppermann von Ingrid M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Opppermann,
Sie erhalten derzeit u.a. monatlich 4.204 € steuerfreie Kostenpauschale für Mandats-bedingte Aufwendungen, ohne Einzelnachweis.
Ich habe den begründeten Eindruck, dass wegen dieser bereits umfassend üppigen Amtsausstattung die meisten Abgeordneten mit jenen 4.204€ gar nicht weitere Mandatskosten decken brauchen oder wollen, sondern diesen Betrag steuerfrei wie ein weiteres Gehalt einstecken. Folglich hätten die MdB bereits heute weit höhere Bezüge als Bundesrichter R1, also das mit der aktuell beabsichtigten Bezüge-Erhöhung angeblich erst angestrebte Niveau.
Um diesen Eindruck bei Ihnen persönlich u.U. falsifizieren zu können, wollen Sie mir – und Ihren sonstigen WählerInnen - bitte mitteilen, für welche einzelnen Mandatszwecke Sie die 4.204€ steuerfreie Kostenpauschale seit Ihrer Zugehörigkeit zum Bundestag allmonatlich ausgegeben haben.
Ich weiß sehr wohl, dass und warum der Bundestag Ihnen solche Einzelnachweis nicht abverlangt, anders als i.ü. manche deutsche Landtage dortigen Abgeordneten. Dies brauchen Sie also nicht einwenden.
Doch trotzdem werden Sie ja gewiß für sich (nach den Grundsätzen geordneter Buchführung) sowie für Ihre Wählerinnen mindestens in Ihrem Wahlkreis (zwecks politischer Transparenz und Hygiene) die entsprechenden Ausgaben laufend notiert haben. Daher bitte ich um Ihre Angaben möglichst genau.
Ferner bitte ich um Auskunft: kennen Sie eine/n einzige/n Abgeordnete/n, der /die jemals die Kostenpauschale oder einen Teil davon an den Bundestag zurückzahlte, weil er/sie nicht den vollen Betrag für zusätzliche Mandatskosten verbrauchte? Bitte: nur eine/n einzige/n! Was, Sie kennen keinen? Gibt Ihnen das nicht selbst zu denken und bringt Sie zu der Erkenntnis, dass MdB diese Pauschale (mindestens anteilig) allmonatlich nicht dafür verwenden, wofür sie gedacht ist, sondern für private Zwecke mißbrauchen?
Halten Sie danach höhere Diäten +Zulagen weiter für geboten?
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Mommsen, Berlin
Guten Tag Frau Mommsen,
die von Ihnen angesprochene steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten (§ 12 Abs. 2 AbgG, § 3 Nr. 12 EStG) soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Sie dient zum Ausgleich insbesondere von
- Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros,
- Mehraufwendungen am Sitz des Parlaments in Berlin, z.B. für die Zweitwohnung, einschließlich der Zweitwohnungssteuer in Berlin, und bei Reisen mit Ausnahme von Dienstreisen,
- Fahrtkosten in Ausübung des Mandats,
- Ausgaben für Wahlkreisbetreuung, Repräsentationen, Einladungen usw.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts entscheidet der Abgeordnete grundsätzlich frei und in ausschließlicher Verantwortlichkeit gegenüber dem Wähler über die Art und Weise der Wahrnehmung seines Mandats; dies betrifft auch die Frage, welche Kosten er dabei auf sich nimmt.
Die pauschale Erstattung dieser Aufwendungen soll Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden, die beim Einzelnachweis mandatsbedingter Aufwendungen dadurch aufträten, dass die Aufgaben eines Abgeordneten aufgrund der Besonderheiten des Abgeordnetenstatus nicht in abschließender Form bestimmt werden könnten.
Sie wird nach § 12 Abgeordnetengesetz zweckgebunden ausschließlich für mandatsbedingte Aufwendungen gewährt. Ihr Charakter entspricht weniger einer Werbungskostenpauschale als eher einem pauschalierten Auslagenersatz für Kosten, deren tatsächlicher Anfall vermutet wird. Vor diesem Hintergrund werden die laufenden mandatsbedingten Aufwendungen eben nicht im Einzelnen dokumentiert.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann