Frage an Thomas Oppermann von Volker K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Oppermann,
in der gestrigen Bundestagsdebatte sprachen Sie davon das "Millionen die für 4, 5 oder 6 Euro Stundenlohn arbeiten bald die größte Lohnerhöhung" bekommen würden. Wieviele Millionen Bundesbürger arbeiten zur Zeit für einen Stundenlohn zwischen 4 und 6 Euro? Wieviele davon wären von den Mindestlohngesetzen der Bundesregierung positiv betroffen?
Mit freundlichen Grüßen,
Volker Kauder
Guten Tag Herr Kauder,
SPD, CDU und CSU haben sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 verständigt. Bis Ende 2016 bleiben tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) unberührt. Zudem können für einzelne Branchen noch weitere Mindestlohntarifverträge abgeschlossen werden, wenn die abschließenden Tarifvertragsparteien und die jeweiligen Branchentarifverträge den Grundsätzen der Repräsentativität unterliegen. Doch spätestens zum 01. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.
Bereits 2015 werden hiervon mehrere Millionen Beschäftigte profitieren. Zu diesem Ergebnis kommen das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ( http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.436179.de/14-5.pdf ) und das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ( http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_12_2014.pdf ) in kürzlich veröffentlichten Studien: Im Jahr 2012 (neueste zur Verfügung stehende Daten) haben rund 5,25 (bzw. 5,2) Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro gearbeitet. In der Veröffentlichung des WSI wird auch eine Staffelung der Löhne unterhalb von 8,50 Euro vorgenommen. So verdienten circa 4,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger als 7 Euro, 1,8 Millionen weniger als 6 Euro und 1,3 Millionen sogar weniger als 5 Euro pro Stunde. Untersuchungen aus dem Jahr 2013 kamen sogar auf noch höhere Zahlen. Man kann also in der Tat von Millionen Menschen sprechen.
In den Studien wurde auch untersucht, wie viele Beschäftigte durch die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro im Jahr 2015 einen höheren Lohn erhalten werden. Von den im Jahr 2012 5,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdient haben, kommen rund 700.000 Beschäftigte aufgrund der jährlichen Lohnsteigerung auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro im Jahr 2015. Weiterhin unberührt vom flächendeckenden Mindestlohn bleiben (bis 2017) tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG). Da derzeit noch die Möglichkeit besteht, weitere Mindestlohntarifverträge abzuschließen, sofern die abschließenden Tarifvertragsparteien und die jeweiligen Branchentarifverträge den Grundsätzen der Repräsentativität unterliegen, kann die Anzahl der von ihnen betroffenen Beschäftigten noch nicht ermittelt werden. Die Mindestlöhne, die bisher über das AentG abgeschlossen wurden, liegen aber allesamt deutlich über 6 Euro. So werden beispielsweise im Gerüstbauerhandwerk 10,00 Euro pro Stunde gezahlt, ungelernte Maler im Lackierhandwerk erhalten 9,90 Euro und im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk wird eine Arbeitsstunde mit 11,00 Euro vergütet. Bei noch neu abzuschließenden Tarifverträgen kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Abschlüsse nicht wesentlich unterhalb der Grenze von 8,50 Euro liegen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann