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Frage von Gustav B. •

Frage an Thomas Oppermann von Gustav B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ich wende mich in Ihrer Funktion als Fraktionschefs der SPD an Sie. Eigenlich hätte ich gerne Frau Schwesig befragt, aber diese ist keine Abgeordnete und somit nicht über dieses Portal erreichbar.

Bedauerlicherweise gibt es in unserem Land Menschen, die das Grundgesetz (GG) und den Rechtsstaat beseitigen wollen. Hauptsächlich Linksradikale, Rechtsradikale und Islamisten. Auch gegen diese drei Gruppierungen gilt es sich zu wehren und das ist auch mein Anliegen.

Laut Internetberichten möchte Frau Schwesig bei Initativen gegen GG-Gegner die so genannte "Extremistenklausel" streichen, die bisher abverlangt wird, um staatliche Förderungen zu erhalten.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/streit-ueber-extremismusklausel-extreme-kehrtwende-12747449.html

Ich glaubte zunächst an einen Irrtum und las den Artikel erneut.

Interpretiere ich die Haltung von Frau Schwesig und der SPD dahingehend richtig, dass man ruhig gegen den Rechtsstaat eingestellt sein kann, Hauptsache man ist gleichzeitig gegen Rechtsradikalismus?

Hält die SPD Gruppen für förderungsürdig, die z.B. Bundeswehrfahrzeuge anzünden, nur weil die Täter gleichzeitig gegen Rechts sind?

http://www.spiegel.de/panorama/brandanschlag-auf-bundeswehr-verursacht-millionenschaden-a-913498.html

Ein anderes Beispiel wären die schweren linken Krawalle kurz vor Weihnachten in Hamburg.

Was ist aus Sicht der SPD so schlimm daran, ein Bekenntnis zum GG abzuverlangen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein solches auch von Ministern und Beamten verlangt wird?

Mit freundlichen Grüßen
G. Berger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Berger,

Sie interpretieren den Artikel und unsere Haltung falsch. Die SPD tritt selbstverständlich gegen extremistische Gewalt und gegen eine staatliche Förderung gewaltbereiter Extremisten ein.

Ich möchte Ihnen unsere Haltung kurz erläutern:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im Mai 2012 die Aufhebung der Extremismusklausel im Bundestag beantragt: „Die Klausel diskreditiert und behindert zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus. Sie stellt die Initiativen unter einen Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit und undemokratischen Gesinnung. Die Pflicht zur Regelüberprüfung der Kooperationspartner fördert ein Klima des Misstrauens und steht dem Ziel der Demokratieförderung entgegen.“ (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/095/1709558.pdf)

Dieser Punkt war auch Bestandteil unseres „Masterplans gegen Rassismus und Rechtsextremismus“, den ich im August 2013 vorgestellt habe: http://www.thomasoppermann.de/details.php?ID=1373

Ich freue mich, dass sich Familienministerin Manuela Schwesig und Innenminister Thomas de Maizière in der vergangenen Woche auf die Abschaffung der Extremismusklausel geeinigt haben: „Anstelle der bisher eigenhändig zu unterzeichnenden Demokratieerklärung (sogenannte Extremismusklausel) wird zukünftig im Zuwendungsbescheid an die geförderten Träger klar geregelt, dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen. Auf die daraus resultierenden Anforderungen an Personen und Organisationen, die zur inhaltlichen Durchführung von Projekten herangezogen werden, wird in einem Begleitschreiben hingewiesen.
Damit wird erreicht, dass die Empfänger staatlicher Fördermittel weiterhin ihrer Verantwortung bei der Auswahl ihrer Kooperationspartner gerecht werden, so dass niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt.“ Dies können Sie auch hier nachlesen: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=204524.html

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann