Frage an Thomas Oppermann von Elisabeth S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Thomas Oppermann,
können Sie verstehen, dass Berliner Grundeigentümer welche dringend anwaltliche Vertretung benötigen um ihre Rechtsansprüche anmelden müssen aus Verträgen mit dem Land für die Wiederherstellung von bezahlbaren Wohnraum seit jahrzehnten ständig Absagen bekommen, mit folgenden Begründungen: Wir bedauern, dass wir Sie nicht vertreten können, da wir Vorstand der Berliner Rechtsanwaltskammer sind! Oder, da wir überlastet oder auf dem Gebiet keine Experten sind?
Wurde das Bundesparlament jemals mit diesem Thema kontaktiert, dass auf Berliner Landesebene Förderkredite vergeben worden sind zum Zwecke der Wiederherstellung der Vermietbarkeit an bloßt Pächter?
Dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, weil der Pächter zahlungsunfähig geworden ist?
Dass keine Kontrollmechanisen vorhanden waren ab 1990 bis in die Gegenwart?
Dass Ersuchen im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens gestellt wurden, wie im Förderfall Baugenhmigung 2051/1995 Dorotheenstr. 16 12557 Berlin Nr.: 19/009/80818 die zur Überpfädnung und dann zur entschädigungslosen Enteigenung führten? Dass Geschäftsführer von der Pächterin die eine Wohlfahrtsgesellschaft war, die ihre Insolvenz verschleppte 36 C IN 884/05 zum eigenen Liquidator gemacht werden konnte?
Dass aud das Wohnungsförderbindungsgesetz u. Art. 1, 14, 31, 103 Grundgesetz in den Wind geschlagen werden kann?
Können Sie mir evtl. sagen, gegen wen sollte ein Betroffener Klage erheben, dem kein Rechtsanwalt zur Seite stehen will?
Warum kann Frau Beate Schäpe gleich von drei Rechtsanwälten vertreten werden und wir finden gar keinen?
Warum gibt es keine Treuhandverwaltung in den Betrieben der Sozialen Beschäftigungsträger, in Fällen wie dieser Förderbaumaßnahme Nr. 2051/1995 für welche die Investitionsbaubank die Bankbrügschaft geleistet hatte Nr.: 061497K (VI B12)? Wofür gibt es das Grundgesetz und das Kreditsicherungsgesetz?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Schwabe
Sehr geehrte Frau Schwabe,
ich darf als Bundestagsabgeordneter grundsätzlich keine Rechtsberatung geben.
Ich bitte Sie, sich mit Ihren weiteren Sachfragen zur Situation im Land Berlin an meine Kollegin Dr. Eva Högl zu wenden, die als stellvertretende Fraktionsvorsitzende die Themen Recht, Innen und Verbraucherschutz betreut und den Wahlkreis Berlin-Mitte im Deutschen Bundestag vertritt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann