Frage an Thomas Oppermann von Andreas U. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Oppermann,
zunächst möchte ich Ihnen erstmal ein Lob aussprechen. Ich schätze sehr Ihre Geradlinigkeit und Ihr großes Fachwissen in sämtlichen Politikfeldern, besonders im Bereich der Innenpolitik. Machen Sie weiter so!
Nun möchte ich zu meiner Frage aus dem Bereich Innenpolitik zum Thema Bundespolizei kommen.
Sie haben sich schon in der Vergangenheit immer wieder zur Bundespolizei geäußert auch hier unter "abgeordnetenwatch.de".
Dabei haben Sie selbst erkannt, dass gerade im mittleren Polizeivollzugsdienst mehr Perspektive und eine leistungsgerechtere Bezahlung statt finden muss.
Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2014 sieht dieser für die Bundespolizei vor, dass ca. 10.000 Beamtinnen und Beamte sich in den untersten Besoldungsgruppen A7 und A8 befinden werden.
Aufgrund der Bundesobergrenzenverordnung werden hier Beförderungsmöglichkeiten nach A9 bzw. A9 mit Amtszulage nur möglich, wenn Beamtinnen und Beamte durch Ausscheiden aus dem Dienst entsprechende Beförderunggsstellen freimachen.
Des Weiteren sind Stellen als Kontroll- und Streifenbeamte, welche in der Tätigkeitsbeschreibung identisch sind, nicht nur in unterschiedlichen Laufbahnen und damit auch unterschiedlich entlohnt, sondern die Perspektiven sind vollkommen konträr.
Es besteht hier für die gleiche Tätigkeit ein Gehaltsunterschied von A7 mittlerer Dienst bis A10 gehobener Dienst, wobei die Beförderungsmöglichkeiten von A8 auf A9 bzw. von A9 auf A9 mit Amtszulage durch die Bundesobergrenzenverordnung nahezu verhindert wird.
Gegenüber ist die gleiche Stelle im gehobenen Dienst von Beginn an mit A9 besser bezahlt und eine Beförderung nach A10 ist jederzeit möglich, da eine Quotierung der Stellen für den gehobenen Dienst durch die Bundesobergrenzenverordnung erst ab A12 bzw. A13 erfolgt.
Sind Sie in diesem Bereich für eine Veränderung der Bundesobergrenzenverordnung und für eine gerechtere Bezahlung für die gleiche Tätigkeit?
Vielen Dank!
Andreas Unglert
Sehr geehrter Herr Unglert,
vielen Dank für Ihr freundliches Schreiben.
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart: „Die Ergebnisse der Evaluierung der Neuorganisation der Bundespolizei setzen wir in der jetzt erforderlichen Konsolidierungsphase um. Wir wollen die Bundespolizei als kompetente und effektive Strafverfolgungsbehörde stärken, gut qualifizierte und ausgestattete Bereitschaftspolizeien vorhalten und die Einsatzmittel der Bundespolizei modernisieren.“
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann