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Thomas Oppermann
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Frage von Marcus F. •

Frage an Thomas Oppermann von Marcus F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ich bin so enttäuscht, dass es kein Wort in der deutschen Sprache gibt, das dies zum Ausdruck bringt. Und dabei haben Sie meine Erststimme bekommen.

Hintergrund ist, dass Sie nach einem Bericht der FAZ, hier: http://www.faz.net/aktuell/politik/grosse-koalition-union-und-spd-wollen-vorratsdatenspeicherung-12642438.html , für die Vorratsdatenspeicherung/Mindestspeicherfristen sind. Das macht mich fassungslos.

Mal abgesehen davon, dass man aus grundrechtlichen Erwägungen sicher niemals eine Vorratsdatenspeicherung befürworten würde. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen, NSA-Skandal mit all seinen unfassbaren Facetten, und den Datenskandalen in der Vergangenheit (wir erinnern uns: Millionen Kundendaten von Vodafone mit Hilfe eines Insider gestohlen, Hunderttausende gehackte Kundenkonten bei diversen Internetdiensten, Adobe wurde sogar der Source-Code seiner wertvollsten Programmen gestohlen - man darf davon ausgehen, dass die alles menschenmögliche tun, um das zu verhindern):

Halten Sie eine Vorratsdatenspeicherung tatsächlich für gerechtfertigt und notwendig, egal um welches noble Ziel es dabei geht?

Sollten Sie nicht als einziger Mensch auf der Welt der Meinung sein, es gebe 100%ige Sicherheit im Internet, wie gedenken Sie denn einen solchen "Datenschatz" zu sichern beim Provider?

Für wie wahrscheinlich halten Sie Möglichkeit, dass Sie für Ihre Haltung ein sog. "Shitstorm" allererster Güte im Internet heimsuchen wird und es Sie letztlich den Mitgliederentscheid kostet, dass Sie genau hier zugestimmt haben und - wie schon so oft - die Wirkung und Wirksamkeit sozialer Medien unterschätzen?

Mit freundlichen Grüßen aus Göttingen,

Marcus Finsel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Finsel,

vertrauliche Kommunikation muss vertraulich bleiben. Eine Nutzung von gespeicherten Verbindungsdaten kann und darf es nur geben, um schwerste Verbrechen zu verfolgen, und auch dann nur unter strengsten Voraussetzungen und unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze. Die EU-Richtlinie ist zu weit, sie muss geändert werden. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinzuwirken.

Eine wichtige Konsequenz aus der NSA-Affäre ist, dass die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, von den Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland gespeichert werden müssen. Bewegungsprofile wird es mit uns nicht geben. Das Urteil des EuGH wird voll berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann