Frage an Thomas Oppermann von Tom B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Oppermann,
in ihrer Antwort vom 06.08. auf meine Frage vom 18.07. muss Ihnen offensichtlich ein Fehler unterlaufen sein, da ihre vorige Antwort, auf die sie sich beziehen, keinen der von mir gestellten Fragepunkte adressiert. Der Einfachheit halber stelle ich die noch offenen Kernfragen hiermit noch einmal und bitte angesichts der existenziellen Bedeutung für die Betroffenen um eine konkrete und ausführliche Antwort.
Sie haben bezüglich der Hartz-Regelungen geschrieben, dass das soziokulturelle Existenzminimum gewahrt bleiben muss. Genau das ist im Sanktionsfalle nicht mehr gegeben, besonders bei vollständigen Sanktionen, bei denen auch keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Solange also Sanktionen zulässig sind, bleibt doch die Situation bestehen, dass Sanktionierte keinen Rechtsanspruch auf die Sicherstellung des Existenzminimums bzw. auf die Sicherstellung ihrer Ernährung haben. Ist zur Wahrung des Existenzminimums nicht die Abschaffung der Sanktionen erforderlich?
Mittlerweile dringt immer mehr an die Öffentlichkeit, dass bei vollständigen Sanktionen auch das Geld für die Unterkunft entfallen kann und die Betroffenen damit von der Obdachlosigkeit bedroht werden. Das steht im Widerspruch zu Ihrer Aussage, das Geld für die Unterkunft werde nicht angetastet. Liegt hier ein rechtswidriges Verhalten der Jobcenter vor oder ist Ihnen bei Ihrer Aussage ein Fehler unterlaufen? Würde sich die SPD nach der Wahl dafür einsetzen, den Jobcentern bei rechtswidrigen Kürzungen auch Schadensersatz aufzuerlegen, damit die Geschädigten überhaupt wieder auf die Beine kommen können?
Mit freundlichen Grüßen,
Tom Berthold, Dresden
Sehr geehrter Herr Berthold,
ich habe Ihnen meine Position skizziert. Für weitere Nachfragen im Detail wenden Sie sich bitte an meine Kollegin Anette Kramme, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin unserer Fraktion.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann