Frage an Thomas Oppermann von Erich-Günter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
die sogenannten Snowden-Enthüllungen veranlassen mich als besorgten Bürger, Ihnen als Vorsitzender des PKGr diese Fragen vorzulegen, die meines Wissens bisher von den Massenmedien noch nicht behandelt worden sind.
Wo etwa werden überall sensible Daten verarbeitet? Beispiele:
Öffentliche Verwaltung (Meldewesen, Justiz, Polizei, Finanzen, Jobcenter)
Gesundheitswesen (Krankenkassen)
Energieversorgung (Kraftwerk-Steuerungsanlagen)
Verkehrsleitsysteme (Straßen, Wasser, Luft)
Finanzsektor (Banken, Versicherungen, Börse)
Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Stiftungen
Medienhäuser, Presse, Rundfunk und Fernsehanstalten
Freie Berufe: Arztpraxen, Beratungsfirmen, Anwaltskanzleien
Unternehmen aller Größen von Konzernen bis zu Kleinbetrieben
Sie alle geben allein in Deutschland zusammen vermutlich jährlich 3-stellige Milliardenbeträge aus für die Sicherung ihrer Daten und gegen Missbrauch und Zugriff von innen und außen. Ein lukrativer und nicht nur US-dominierter Markt für IT-Anbieter, die Sicherheitslösungen dafür anbieten.
Mein Vorschlag für eine Frage an die Verantwortlichen unserer Nachrichtendienste:
Wäre es theoretisch denkbar und ist es technisch möglich, dass im Zuge der berichteten verdachtslosen Datenspeicherung von welchem Dienst in welchem Land auch immer, quasi als Beifang ein Datenzugriff auf die erwähnten Beispiele möglich ist?
Freundlich grüßt mit Dank für die Kenntnisnahme
Erich-Günter Kerschke
Brüder-Grimm-Straße 30
50997 Köln
Sehr geehrter Herr Kerschke,
sensible, das heißt personenbezogene Daten, werden in vielen Bereichen gesammelt und verarbeitet. Ihr Schutz ist daher nicht nur Aufgabe des Staates, sondern auch der Wirtschaft. Ich bin immer wieder verwundert, wie bereitwillig Menschen ihre Daten z.B. in einem Gewinnspiel preisgeben.
Selbstverständlich sind Nachrichtendienste auch grundsätzlich an Informationen interessiert, die bei den von Ihnen genannten Institutionen gesammelt und vorgehalten werden. Abgesehen davon, dass eine solche Herangehensweise kaum effizient ist, kann sie im Rechtsstaat nicht akzeptiert werden. Der Gesetzgeber muss deshalb klare Grenzen setzen. Gerade die jüngsten Vorkommnisse verdeutlichen, dass hier in einigen Bereichen weiterer Handlungsbedarf besteht.
Der zweite Schritt ist es, zu kontrollieren, ob diese Vorschriften beachtet werden. Dies ist nicht nur Aufgabe des Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sondern auch des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann