Frage an Thomas Oppermann von Christoph W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Oppermann,
Dies ist eine Frage an sie als Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums:
Soweit ich die Funktionsweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums und das Kontrollgremiumgesetz verstanden habe, haben die Mitglieder sehr weitgehende Befugnisse zur Kontrolle der Deutschen Geheimdienste: sie haben volle Akteneinsicht, dürfen Geheimdienstler befragen (und diese müssen wahrheitsgemäß antworten) und haben sogar Zutritt zu allen Dienstellen der Geheimdienste. Auf der anderen Seite ist ihre Arbeit nicht-öffentlich und sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Meine Frage: Wenn sie durch ihre Aufsichtstätigkeit Kenntnis erlangen von Grundrechtsverletzungen durch einen Geheimdienst, welche Möglichkeiten haben sie dann, gegen solche Grundrechtsverletzungen vorzugehen, da ja die normalen "Waffen" eines Politikers (Debatte, Öffentlichkeit, Presse, etc.) nicht zur Verfügung stehen?
Was könnten sie tun, wenn die Koalitionsmehrheit im Gremium diese Grundrechtsverletzung nicht so sieht?
Was können sie tun, wenn sie von den Geheimdiensten nicht umfassend informiert werden, oder zumindest diesen Verdacht haben?
Mit besten Grüßen, und vielen Dank für eine Antwort
C. Wunderer
Sehr geehrter Herr Wunderer,
die Effektivität der parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste wird in der Tat durch die erforderliche Geheimhaltung beschränkt, aber nicht unmöglich gemacht. Gerade durch die jüngsten Reformen des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Kontrollgremiumgesetz - PKGrG) haben wir erhebliche Verbesserungen erreicht. Sie haben einige der zusätzlichen Kontrollinstrumente selbst benannt und ich kann Ihnen versichern, diese Instrumente zeigen Wirkung.
Eine wachsende Bedeutung haben die Berichte des Gremiums an den Bundestag, die auch als Drucksache veröffentlicht werden: http://www.bundestag.de/bundestag/gremien/pkgr/
Auch ich sehe das Problem, dass die Regierungsfraktionen kritische Bewertungen mit ihrer Mehrheit im Gremium verhindern können. Deshalb sollten meines Erachtens bei der im Anschluss an den NSU-Untersuchungsausschuss absehbaren Novellierung des Kontrollgremiumsgesetzes auch Minderheitenvoten regelmäßig zugelassen werden.
Die Bundesregierung müsste dann im konkreten Fall detailliert begründen, warum Geheimschutzinteressen diesen Minderheitenvoten entgegen stünden. Dies dürfte sehr schwierig sein, da es sich bei den Voten um Bewertungen und nicht um die Preisgabe von Fakten handeln dürfte.
Das schärfste Schwert der Kontrolle ist und bleibt jedoch der Untersuchungsausschusses, da dort ein Maximum an Öffentlichkeit hergestellt wird. Spätestens dann muss auch von der Bundesregierung Stellung genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann