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Thomas Oppermann
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Frage von Katja R. •

Frage an Thomas Oppermann von Katja R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

Die SPD hat am Freitag, den 14.6.13 den Antrag - Drs 17/13873 - zur ersten Lesung in den Bundestag eingebracht. Sie haben dazu eine Rede gehalten. Dazu habe ich 2 Fragen:
1.) Wieso macht Ihre Partei dazu keine offensive Wahlwerbung, denn damit liessen sich sicher Stimmen gewinnen?
2.) Wieso wird der Artikel 79 geändert? Ein neues Grundgesetz, oder eine neue Verfassung kann sich das Volk auch jetzt schon geben, aber der Artikel 79 ist jener, auf welchem die sogenannten "Ewigkeitsgarantien" der Artikel 1 und 20 beruhen. Der Artikel 20 war bislang immer die Hürde, welche das Verfassungsgericht bei allen europäischen Verträgen gelegt hat, damit der Bundestag nicht zuviel seiner Budgethoheit an eine europäische Ebene abgibt.
Welchen Grund gibt es, ausgerechnet diesen Artikel zu ändern und damit einige Verschwörungstheorien hin zu einem europäischen Riesenstaat ohne Einwirkungsmöglichkeiten unseres Parlamentes zu nähren?

Ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie meine Bedenken ausräumen könnten.

Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rauschenberg,

die SPD ist seit jeher die Partei der modernen Demokratie. Wir haben das Dreiklassenwahlrecht abgeschafft, wir haben das Frauenwahlrecht und auch das Wahlalter 18 eingeführt. Jetzt schlagen wir vor, unsere repräsentative Demokratie um Elemente der direkten Demokratie zu erweitern. Wir wollen den Menschen auf Bundesebene ermöglichen, im Wege der Volksabstimmungen selbst zu entscheiden. Dabei ist klar: Wir wollen die parlamentarische Demokratie um die Möglichkeit ergänzen, zwischen zwei Wahltagen innerhalb von vier Jahren eine Regierung, die man ja nicht einfach abwählen kann, dennoch in wichtigen Sachfragen punktuell zu korrigieren. Dies habe ich in meiner Rede vor dem Deutschen Bundestag ausführlich begründet: http://www.thomasoppermann.de/details.php?ID=1347

Unsere Initiative für direkte Demokratie haben wir auch am 17. Juni gemeinsam mit dem Schweizer Botschafter Tim Guldimann im Deutschen Bundestag diskutiert. Einen Mitschnitt dieser Veranstaltung finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/%E2%80%9Eein-st%C3%BCck-mitverantwortung-einf%C3%BChren%E2%80%9C

Die sogenannte Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 Absatz 3 unseres Grundgesetzes wird selbstverständlich nicht angetastet. Es geht nur um punktuelle Ergänzungen in Artikel 79 Absatz 2, die Verfahren für direkte Demokratie konkret regeln.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann