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Thomas Oppermann
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Frage von Alfred Graf von K. •

Frage an Thomas Oppermann von Alfred Graf von K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

vor geraumer zeit haben Sie einmal im Fernsehen einen Stz von Radbruch erwähnt, der sinngemäß etwa lautete :" Die Rechtsordnung beruht auf gesellschaftliche Gegebenheiten und Zuständen, die sie nicht selbst schafft, deren sie aber für ihre Funktion bedarf".Ich habe als Internationaler Richter der EULRX Mission , zuständig für Privatisierung, am Supreme Court von Kosovo gedient und arbeite jetzt an einem Referat , u. a. über den Export von Recht. Da kommt mir Radbruchs feststellung sehr gelegen und ich wüßte gerne den genauen Wortlaut und die Fundstelle.

Mit freundlichem Gruß,

Alfred Keyserlingk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr von Keyserlingk,

Sie meinen vermutlich folgende Passage des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde, auf die ich mich vor längerer Zeit in einer ZDF-Diskussion bei Maybrit Illner bezogen habe: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt, mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren versuchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“ (Ernst-Wolfgang Böckenförde: Staat, Gesellschaft, Freiheit. 1976, S. 60.)

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann