Frage an Thomas Oppermann von Rudolf T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
Transparenz bei Nebentätigkeiten der Abgeorneten erinnert mich sehr an Herrn Schily, welcher sehr vehement sich wehrte, Auskünfte im Zusammenhang mit seiner Anwaltstätigkeit zu geben.
Gelten hier unterschiedliche Maßstäbe zwischen SPD und CDU??
viele Grüße
Rudolf Thiel
Sehr geehrter Herr Thiel,
wie ich bereits in der Antwort auf die Frage von Herrn Roebke ausgeführt habe, ist es ein Gebot der Transparenz, dass die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte auf Euro und Cent offenlegen.
Bei Rechtsanwälten müssen schutzwürdige Interessen Dritter gewahrt bleiben. Soweit gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte oder Verschwiegenheitspflichten bestehen, muss der Abgeordnete über den Vertragspartner keine Angaben machen. Rechtsanwälte müssen daher Einzelheiten aus ihrem Mandantenverhältnis nicht offen legen. Wir wollen aber, dass der Bundestagspräsident seinen rechtlichen Spielraum ausschöpft und die Branchen, aus denen die Mandate stammen, veröffentlicht werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann