Frage an Thomas Oppermann von Jay S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Änderung des Bundeswahlrecht;
Sehr geehrter Herr Oppermann,
nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, dass das Bundeswahlrecht verfassungswidrig ist, möchte ich folgenden Vorschlag für das neue Bundeswahrecht machen.
1. Abschaffung der Erststimme
2. Jeder Wähler hat die Möglichkeit auf der Liste (aktuell Zweitstimme) 2 Abstimmungskreutze machen.
Der Wähler hat dabei die Möglichkeit 1 Kandidaten 2 Stimmen zu geben oder 2 Kandidaten je 1 Stimme zu geben. Wie bei der Listenwahl bei der bayerischen Landtagswahl schlage ich vor, dass der Wähler die Möglichkeit hat individuell zu wählen, also z.B. den 5. oder den 85. auf der Liste zu wählen.
Hierzu würde mich Ihre Meinung interessieren.
Können Sie sich vorstellen, dass diesmal alle sechs im Bundestag vertretenden Parteien in die Beratungen über das Wahlrecht einbezogen werden?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Scharff
Sehr geehrter Herr Scharff,
meine Position zur Neuregelung des Wahlrechts habe ich in
meiner Antwort an Herrn W. bereits ausführlich dargelegt.
Zu Ihren Vorschlägen hat Ihnen mein Kollege Jerzy Montag von Bündnis 90/Die Grünen, dem Sie dieselbe Frage gestellt haben, bereits die
Argumente genannt, warum sich das Modell aus Erst- und Zweitstimme bewährt hat.
Die Verhandlungen aller im Bundestag vertretenen Parteien haben am 28. August begonnen. Bis spätestens Weihnachten soll ein tragfähiges, verfassungskonformes Wahlrecht vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann