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Thomas Oppermann
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Frage von Nell B. •

Frage an Thomas Oppermann von Nell B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

S.g. Herr Oppermann,

Sie schrieben auf dieser Seite : Zitat "Gemeinsam mit den Grünen haben wir durchgesetzt, dass Bundestag und Bundesrat sowohl beim ESM als auch beim Fiskalpakt umfassend beteiligt werden. Beim ESM bedeutet das, dass der Bundestag – wie schon beim EFSF – den wesentlichen Entscheidungen vorab zustimmen muss, bevor die Bundesregierung oder ein deutscher Vertreter in Brüssel und Frankfurt grünes Licht geben können." Zitatende
Man liest über diese EU - Rettungsschirme so viel Widersprüchliches in den Medien und ich bin weder Jurist noch Ökonom, also können das vielleicht anhand des Beispiels von Griechenland erklären: Lt. Medienberichten wurde heute von der EU wieder einmal eine Erleichterung der Sanktionen beschlossen, obwohl Griechenland lt. Medienberichten seine "Hausaufgaben" bisher kaum erfüllt hat. Das bedeutet wieder eine Mehrbelastung und ein erhöhtes Risiko für Deutschland bzw. die Gläubiger. In wie weit hat Deutschland bzw. der deutsche Bundestag hier zugestimmt oder bei dieser Entscheidung ein Mitspracherecht ?

Im voraus vielen Dank,
N. Bernstein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bernstein,

Ihre Darstellung, dass es einen neuen Beschluss zu Griechenland gebe und die „EU wieder einmal eine Erleichterung der Sanktionen beschlossen“ habe, trifft nicht zu. Richtig ist, dass die sogenannte Troika (Vertreter der EU-Kommission, der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds) zu Gesprächen mit der griechischen Regierung nach Athen gereist ist und prüft, ob Griechenland die Auflagen erfüllt.

Selbstverständlich gilt nach wie vor: Der Deutsche Bundestag muss bei jeder Rettungsmaßnahme für einen Staat des Euro-Währungsgebietes, sowie jeder wesentlichen Änderung einer Vereinbarung über eine solche Notmaßnahme, einer Änderung ihrer Instrumente und Bedingungen und bei einer Änderung, die Auswirkungen auf die Höhe des deutschen Gewährleistungsrahmens hat, zustimmen.

Ohne einen solchen Beschluss des Deutschen Bundestages muss der deutsche Vertreter den Beschlussvorschlag ablehnen. Das ist im sogenannten Stabilisierungsmechanismusgesetz festgeschrieben: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stabmechg/gesamt.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Büro Thomas Oppermann, MdB