Frage an Thomas Oppermann von Hans-Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Oppermann!
Die letzten Tage habe ich zu dem Thema ESM in verschiedenen Meldungen vernommen, dass für die Verabschiedung des so genannten Fiskalpaktes eine Zweidrittel Mehrheit notwendig sei.
(Quellen: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bundestagesm102.html und http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,824458,00.html )
Nun ist mir bekannt, dass die Notwendigkeit einer Zweidrittel Mehrheit ausschließlich bei Verfassungsänderungen gegeben ist. Leider ist nirgends ersichtlich, so auch nicht auf Ihren Internet Seiten, für was diese Verfassungsänderung stattfinden und wie sie ausfällen soll.
Meine Fragen:
- Können Sie mir erläutern, was hier an Änderungen geplant ist?
- Welche Auswirkungen werden diese Änderungen auf die Souveränität des Volkes, des Einzelnen und des Bundestages als Institution haben?
- Welches Gremium wird dann über die Finanzen bestimmen und wie steht es um die demokratische Legitimation dieser Institution?
- Warum ist nirgends eine mediale Aufklärung zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Bletz
Sehr geehrter Herr Bletz,
für die Verabschiedung des Fiskalpakts ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig, da es sich um eine signifikante Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU-Ebene handelt. Näheres zu den einschlägigen Grundgesetz-Artikeln hat Ihnen bereits mein Kollege Enak Ferlemann geschrieben, dem Sie dieselbe Frage gestellt haben.
Die Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition zum Fiskalpakt werden voraussichtlich noch einige Zeit benötigen. Frank-Walter Steinmeier, Sigmar Gabriel und Peer Steinbrück haben in einem gemeinsamen Aufsatz die Position der SPD deutlich gemacht: „Wir dürfen weder uns noch den Sanierungskandidaten etwas vormachen: Die Zeit des bedenkenlosen Schuldenmachens ist vorbei. Der fiskalische Problemberg ist zu lebensbedrohender Höhe angewachsen. Nicht zuletzt deshalb ist die „Schuldenbremse“ von uns Sozialdemokraten aktiv vorangebracht und in der Verfassung unseres Landes verankert worden. Allerdings ist es ein Irrglaube, allein durch Schuldenbremsen und drastisch reduzierte Staatsausgaben könnten sich die europäischen Mitgliedstaaten „am eigenen Schopf aus dem Schuldensumpf“ herausziehen. (…) Deshalb muss der Fiskalpakt um eine nachhaltig wirksame Wachstumspolitik ergänzt werden. (…) Wir kämpfen dafür, dass prekären Eurostaaten wie Griechenland und Portugal eine wirtschaftliche Perspektive eröffnet wird. Ein Fiskalpakt ohne Wachstumsimpulse und administrative Aufbauhilfen mit dem Charakter eines „Marshallplans“ ist völlig unzureichend. Fiskalunion und Investitionen gehören zusammen. Das eine ohne das andere ist falsche Politik.“
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann