Frage an Thomas Oppermann von Thomas S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
ich wende mich mit einer Frage an Sie als Bundestagsabgeordneter und Jurist.
In Deutschland fehlt dem Staat Geld an allen Ecken und Ende und in allen Bereichen.
Steuerpflichtige entziehen dem Staat auf kriminelle Art und Weise Milliarden von Steuergeldern, unter anderem durch massive Verbringung von Finanzmitteln in die Schweiz.
Vom Staat eingesetzte Steuerfahnder versuchen wenigstens in geringem Umfang einen Ansatz von Steuergerechtigkeit herbeizuführen. Dies erfolgte auch durch den Ankauf von "CD`s" mit Daten von Steuerpflichtigen aus der Bundesrepublik in der Schweiz.
Wenn nunmehr die Schweizer Justiz Haftbefehle gegen die beteiligten Steuerfahnder erlässt und sich sogar erdreistet Rechtshilfeersuchen in dieser Sache an deutsche Behörden zu stellen, äußert sich der in Finanznöten befindliche Bundesfinanzminister verständnisvoll. Leider nicht verständnisvoll für die Steuerfahnder, sondern für diejenigen, die Steuerhinterziehung in massivem Umfang erst möglich machen.
Fragen: Wären nach dieser Logik nicht nach § 26 StGB die Finanzminister, die verantwortlichen Behördenleiter und die das Verfahren billigenden Verfassungsrichter wegen Anstiftung zu diesem Handeln ebenfalls strafrechtlich zu belangen?
Wo ist Partei in dieser Frage, die durch Ihren ehemaligen Finanzminister die "Kavallerie" schicken wollte?
Warum werden die betroffenen Schweizer Banken nicht wegen Beteiligung, Unterstützung oder Förderung krimineller Steuerhinterziehung angeklagt?
Steuerpflicht im Bundesfreiwilligendienst einführen und Steuerflucht in Milliardenhöhe tolerieren kann doch nicht deutsche Politik sein oder wie stehen Sie zu dieser Frage?
Sehr geehrter Herr Siebert,
der pflichtbewusste Steuerzahler zahlt die Zeche für die Steuerhinterzieher. Wer die Gesellschaft um seinen Anteil an der Finanzierung betrügt, macht sich strafbar. Deshalb hat die SPD immer wieder deutlich kritisiert, dass Gelder auf Schweizer Bankkonten dem deutschen Fiskus entzogen werden.
Die Haftbefehle der Schweizer Justiz gegen die drei Steuerfahnder und die sehr zurückhaltend-verständnisvolle Reaktion des Bundesfinanzministers Schäuble darauf haben mehrere SPD-Politiker und ich mit deutlichen Worten kritisiert. Sigmar Gabriel hat unsere Kritik so auf den Punkt gebracht: „Die Schweiz schützt Straftäter und verfolgt diejenigen, die Straftäter dingfest machen wollen. Das ist ein Verhalten, das nicht ins Europa des 21. Jahrhunderts passt.“
Wir brauchen ein Abkommen mit der Schweiz, das die Steuerhinterziehung wirkungsvoll unterbindet. Der vorliegende Entwurf hat einige gravierende Mängel, auf die unsere Finanzpolitiker hingewiesen haben: Der Anwendungsbereich des Abkommens ist lückenhaft. Über Schlupflöcher wie Familienstiftungen und Trusts können Steuerpflichtige Vermögenswerte vor dem deutschen Fiskus verstecken. Bis Anfang 2013 können Steuerstraftäter hinterzogenes Vermögen unerkannt aus der Schweiz abziehen. Das Schweizer Bankgeheimnis schützt sie vor den deutschen Finanzbehörden. Die Besteuerung in der Schweiz soll Aufgabe der Schweizer Banken sein und von den dortigen Aufsichtsbehörden nur stichprobenartig geprüft werden. Die deutschen Finanz- und Justizbehörden erhalten keine eigenen Kontrollmöglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann