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Thomas Oppermann
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Frage von Yves B. •

Frage an Thomas Oppermann von Yves B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Oppermann,

in folgendem Nachrichtenartikel: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,789357,00.html
wird von Einflussnahmen des BND und der Bundesregierung auf die bayrische Justiz berichtet.

Gegen den Gaddafi-Sohn Saif al-Arab, der zeitweilig in München studiert und keinen Diplomatenstatus gehabt habe, sei in den vergangenen Jahren wegen diverser Delikte ermittelt worden. Nicht nur sollen Polizeibeamte diesbzgl. mehrfach Ermittlungsblockaden durch den BND beklagt haben, auch hätten Bundesregierung und Auswärtiges Amt das bayrische Justizministerium vor diplomatischen Verwicklungen gewarnt, und es sei von ihm Rechenschaft über die Ermittlungen verlangt worden. Die Regierung habe Vergeltungstaten Gaddafi Seniors gegen deutsche Geschäftsleute sowie um nachrichtendienstliche Kooperationen gefürchtet. Die Ermittlungen seien Thema in entsprechenden Kanzleramtssitzungen gewesen. Zudem stehe nun ein Münchener Oberstaatsanwalt im Verdacht, die libysche Botschaft im Vorfeld von Ermittlungsmaßnahmen gegen Saif al-Arab gewarnt und dadurch Strafvereitelung im Amt verübt zu haben.

Ich bitte um Auskunft, was Sie als MdB und insbesondere als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums tun möchten, um aufzuklären, ob, und wenn ja, durch wessen Schuld sich welche deutschen Verfassungsorgane untereinander oder durch die damalige Gaddafi-Diktatur haben nötigen oder in anderer Weise unrechtsstaatlich beeinflussen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Yves Busch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Busch,

der von Ihnen angesprochene Vorgang ist von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung.

Angesichts der Geheimhaltungsvorschrift des § 10 Absatz 1 PKGrG darf ich über Angelegenheiten, die mir bei der Tätigkeit im Parlamentarischen Kontrollgremium bekannt werden, keine Erklärungen abgeben.

Sie können aber davon ausgehen, dass sich das Parlamentarischen Kontrollgremium mit dem Vorgang befasst. Dabei ist zu klären, ob eine Beeinflussung von Ermittlungsverfahren durch den BND stattgefunden hat.

Von besonderem Interesse ist für mich die Frage, ob es zu Verfahrenseinstellungen ( z.B. nach §§ 153c ff. StPO) gekommen ist und in wie weit diese auf eine Intervention des BND zurückgeführt werden können. Unabhängig von den Aktivitäten des BND trägt die Verantwortung für solche Einstellungsverfügungen die zuständige Staatsanwaltschaft,
über die das Bayerische Justizministerium die Fach- und Dienstaufsicht wahrzunehmen hat.

Bevor ich mir ein abschließendes Urteil über den Vorgang erlaube, werde ich die detaillierte Berichterstattung der Bundesregierung abwarten. Erst danach ist über die politische Konsequenzen zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann