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Thomas Oppermann
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Frage von Jonas W. •

Frage an Thomas Oppermann von Jonas W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ich musste leider von ihrer Forderung nach einer erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) lesen. Insbesondere problematisch finde ich dabei die Äußerung dass "Straftäter entkommen, weil wir keine wirksame Vorratsdatenspeicherung haben und deshalb die Strafverfolgung enorm behindert wird".

Mir scheint es dass es sich dabei um eine rein subjektive Wahrnehmung handelt da bereits festgestellt wurde dass das Ende der VDS keineswegs für eine Behinderung gesorgt hat. Es wurde sogar festgestellt dass die Anzahl der eingeleiteten Verfahren noch gestiegen ist. Dies wurde auch von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) bestätigt, einen entsprechenden Betrag dazu findet man hier: http://www.gulli.com/news/16794-vorratsdatenspeicherung-cdu-und-spd-draengen-auf-schnelle-neuregelung-2011-08-06 .

Daher stellt sich mir die Frage warum ein Instrument wiedereinführen sollte welches zu keiner merklichen Erhöhung der Aufklärungsrate bei Internetdelikten führt aber gleichzeitig erhebliches Mißbrauchspotential mit sich bringt und natürlich auch wieder Kosten verursacht die der Steuerzahler letzten Endes zu tragen hat.

Über eine konkrete Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jonas Wieneke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wieneke,

Das Quick-Freeze-Verfahren erscheint auf den ersten Blick zwar sympathisch.
Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch eine Schutzlücke. Deshalb habe ich mich in dem Interview für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.

Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger, begründete die Schutzlücke in einer Pressemitteilung vom 16.2.: "In drei viertel der Fälle bekam die Polizei aufgrund der derzeit bestehenden Rechtslücke keine Auskunft von dem Telekommunikationsanbieter. Dadurch konnten 56 Prozent der Straftaten gar nicht, 18 Prozent nur unvollständig und 25 Prozent nur wesentlich erschwert aufgeklärt werden. Zu diesen Straftaten gehören neben der organisierten Kriminalität und dem internationalen Terrorismus vor allem Mord und Totschlag, Kinderpornographie und sexueller Missbrauch an Kindern. So konnten beispielsweise Nutzer einer Internetplattform, auf der Minderjährige für sexuelle Dienste angeboten wurden, nicht identifiziert werden. In einem anderen Fall wurde der Fahrer einer Schleusergruppe festgenommen. Eine Auswertung seiner Handydaten war aber nicht mehr möglich, wodurch Hinweise auf die Hintermänner ausblieben."

Einige konkrete Beispiele aus der polizeilichen Praxis haben unsere Fachleute für Rechtspolitik aus der SPD-Bundestagsfraktion aufgelistet:

Im Frühjahr letzten Jahres gingen beim BKA Hinweise amerikanischer und libanesischer Behörden auf Anschlagsplanungen durch Mitglieder einer islamistischen Vereinigung ein. Nur eine der beteiligten Personen konnte identifiziert werden, weitere Maßnahmen blieben ohne Ergebnis, weil die retrograden Verkehrsdaten nicht zur Verfügung gestellt werden konnten.

In einem Onlinespiel wurde für den folgenden Tag ein Amoklauf in München angekündigt. Die IP-Adressdaten konnten über die US-amerikanischen Behörden mitgeteilt werden, der deutsche Provider hatte die für die Identifizierung des Anschlussinhabers erforderlichen Verkehrsdaten jedoch bereits gelöscht.

Ende 2009 wurden zahlreiche Schulen, Universitäten und Privatpersonen per Brief mit Sprengstoffanschlägen bedroht für den Fall der Nichtzahlung einer bestimmten Geldsumme. Als der Täter kurze Zeit später mit einem der Opfer über das Netzwerk „studiVZ“ in Verbindung trat, war die Zuordnung mangels gespeicherter Verkehrsdaten nicht mehr möglich.

Die Vorratsdatenspeicherung muss aber selbstverständlich an enge
rechtsstaatliche Grenzen gebunden sein.

Die SPD stellt folgende drei Bedingungen:
1. Die Speicherfrist muss deutlich unter sechs Monaten liegen.
2. Auf die Daten darf nur nach richterlicher Genehmigung und bei Verdacht auf schwerste Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung zugegriffen werden.
3. IP-Adressen dürfen nur für wenige Tage gespeichert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann