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Thomas Oppermann
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Frage von Norbert T. •

Frage an Thomas Oppermann von Norbert T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ich habe das Interview gesehen.
Das mit dem Alkohol und Tabak, nun gut es gibt wichtigere Dinge die sie nicht beantwortet haben.

Das BVerfG hat klare Vorgaben zu den Regelsätzen und den Hilfen für die Kinder vorgegeben.
Sie feiern es als großen Erfolg, das es nun 3000 weitere Sozialarbeiter geben soll.
Soweit die veröffentlichten Statistiken der BA stimmen sollten rund 15% der Empfänger Kinder und Jugendliche sein. Da sind die 3000 Sozialarbeiter nicht mal ein Tropfen, sondern bei der Ausstattung der Einrichtungen eher ein Hohn.
Eine Ganztagsbetreuung ist insofern eher als Nebelkerze zu werten wenn es an den grundlegenden Dingen wie der Lernmittelfreiheit mangelt. Ebenso sind die Sätze für die benötigten Schulmaterialien wie Hefte, Ordner usw. viel zu gering bemessen. Auch sind die Sätze für Schulausflüge etc. fernab jeglicher Realität.

Zudem bitte ich um Antwort wie Sie es verantworten können von Erfolgen zu reden, wenn sie einem Gesetz zustimmen das schon im Ansatz weiterhin verfassungswidrig ist.
Vom BVerfG wurde vorgegeben das die Regelsätze transparent und nachvollziehbar zu berechnen sind. Auch sollten die Regelsätze für Kinder eigenständig berechnet werden.
Dies ist erkennbar nicht geschehen. Wie stehen Sie zu dem Umstand und was hat Sie dazu bewogen trotzdem diesem erkennbar verfassungswidrigem Kompromiss zuzustimmen und ihrer Fraktion die Empfehlung zur Zustimmung zu geben?

Mit freundlichen Grüssen
Norbert Tessmer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Tessmer,

ich bin auf alle Punkte Ihres ersten Schreibens vom 6. Juli ausführlich eingegangen.

Zu Ihren zusätzlich aufgeworfenen Fragen:

Schulsozialarbeiter: Manuela Schwesig und ich haben die 3.000 Schulsozialarbeiter gegen den erbitterten Widerstand der CDU/CSU durchgesetzt. Ein wichtiger Einstieg, dem weitere Schritte folgen müssen.

Lernmittelfreiheit: Das liegt in der Entscheidungshoheit der Bundesländer.

Zur Verfassungsmäßigkeit der Berechnungsmethoden:
Die Bundesregierung hat an dieser Stelle auf ihrer Rechtsauffassung beharrt. Wir haben bei unserer Zustimmung zum ausgehandelten Kompromiss deutlich gemacht: Sie trägt die volle Verantwortung und das Risiko bei einer erneuten verfassungsrechtlichen Überprüfung der Regelsätze. Uns war es wichtig, die konkreten Fortschritte, die wir der Koalition im Vermittlungsausschuss abgerungen haben, festzuzurren.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann